E Scooter mit unter 14 Jahren fahren. Welche Strafe?
In der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, §3 wirddas Mindestalter zum Führen eines solchen Fahrzeugsmit 14 Jahren angegeben. In §14 Ordnungswidrigkeiten ist hierzu keine OWi i. V. m. §3 genannt.
Auch in der FeV §4 (1) Nr. 1a i. V. m. §75 lässt sich keine Antwort finden.
Weiter habe ich in bundeseinheitlichen Tatbestandskatolog und der Ergänzung ("Elektroleinstfahrzeuge" vom 26.06.2019) keine Tatbestände gefunden.
Habe ich nun etwas übersehen oder gibt es keine Sanktionen gegen EKF-Führer, die das Mindestalter von 14 Jahren nich nicht erreicht haben?
Vorausgesetzt habe ich ein EKF mit Straßenzulassung (StVZO) und einer gültigen Versicherungsplakette.
Vielen Dank für qualifizierte Antworten (am besten mit Rechtquellen)!
2 Antworten
Unter 14 ist man nicht strafmündig. Dies gilt auch fürs Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 12 Abs. 1 S. 1 OWiG). Eine Strafe im eigentlichen Sinne kann es damit nicht geben.
Die Polizei könnte das Verhalten des Kindes wohl höchstens mit Mitteln des Gefahrenabwehrrechts „sanktionieren“, also z.B. durch eine vorübergehende Beschlagnahme des Rollers.
Unter 14 bekommt man keine Strafe.