E Scooter mit unter 14 Jahren fahren. Welche Strafe?

2 Antworten

Unter 14 ist man nicht strafmündig. Dies gilt auch fürs Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 12 Abs. 1 S. 1 OWiG). Eine Strafe im eigentlichen Sinne kann es damit nicht geben.

Die Polizei könnte das Verhalten des Kindes wohl höchstens mit Mitteln des Gefahrenabwehrrechts „sanktionieren“, also z.B. durch eine vorübergehende Beschlagnahme des Rollers.