Dürfen die Polizei auch die Waffe benutzen um ein Nachbarschaft sstreit zu beenden?
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
5 Antworten
Die Frage ist doof gestellt.
„Ja, Nein, Vielleicht“. All diese Antworten sind richtig.
Wenn es lediglich ein verbaler Streit ist, darf selbstverständlich keine Schusswaffe eingesetzt werden.
Wenn ein Nachbar im Rahmen des Streites versucht, den anderen abzustechen, natürlich wäre dann, je nach Situation, der Einsatz der Schusswaffe erforderlich.
Das Bild ist übrigens aus einer Satire-Serie. Ich hoffe und bete, dass dir das klar war.
Gruß, B.
Wenn einer der Streitenden den anderen(oder die Polizisten) mit z.b. einer Axt oder Spaten angreifen will, dann ja.
Der ursprüngliche Grund für das Hinzurufen der Polizei ist nicht entscheidend für den Ausgang.
Als ein Jugendlicher mal mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fuhr, hat es am Ende 8 Polizisten gebraucht, um den zu verhaften und nen ziemlichen Skandal ergeben, weil der Bursche einfach keine Ruhe gegeben und randaliert hat.
Es ist völlig unerheblich in welchem Zusammenhang ein "Streit" heraus entstand. Wird das Polizeipersonal z.B. mit Waffen angegriffen oder droht ein Täter einen anderen zu gefährden, dann muss mit angemessenen Mitteln der Täter von seinem Handeln abgehalten werden.
Ist es nach deiner Auffassung entscheidend, ob ein Nachbar den anderen mit einem Vorschlaghammer bedroht oder ein Amokläufer an der Schule herumballert? Nein. Bei der Gefahrenabwehr greifen dieselben Mechanismen.
In letzter Konsequenz ja.
Bei einem Nachbarschaftsstreit gelten diesbezüglich dieselben Vorgaben wie bei allen anderen Einsätzen.
Wenn der Einsatz angemessen und nötig ist, dann ist die Ursache zweitrangig. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten können ausarten.