Dürfen die Polizei auch die Waffe benutzen um ein Nachbarschaft sstreit zu beenden?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Auf jeden Fall ja 63%
Ich glaube nicht 38%
Hoegaard  22.05.2024, 13:48

Wann haben Polizisten denn solche Uniformen getragen? In deiner Jugend?

Pongohund 
Fragesteller
 22.05.2024, 13:50

Das Bild ist vor 9 Jahren entstanden

5 Antworten

Die Frage ist doof gestellt.

„Ja, Nein, Vielleicht“. All diese Antworten sind richtig.

Wenn es lediglich ein verbaler Streit ist, darf selbstverständlich keine Schusswaffe eingesetzt werden.

Wenn ein Nachbar im Rahmen des Streites versucht, den anderen abzustechen, natürlich wäre dann, je nach Situation, der Einsatz der Schusswaffe erforderlich.

Das Bild ist übrigens aus einer Satire-Serie. Ich hoffe und bete, dass dir das klar war.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
Auf jeden Fall ja

Wenn einer der Streitenden den anderen(oder die Polizisten) mit z.b. einer Axt oder Spaten angreifen will, dann ja.

Der ursprüngliche Grund für das Hinzurufen der Polizei ist nicht entscheidend für den Ausgang.

Als ein Jugendlicher mal mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fuhr, hat es am Ende 8 Polizisten gebraucht, um den zu verhaften und nen ziemlichen Skandal ergeben, weil der Bursche einfach keine Ruhe gegeben und randaliert hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist völlig unerheblich in welchem Zusammenhang ein "Streit" heraus entstand. Wird das Polizeipersonal z.B. mit Waffen angegriffen oder droht ein Täter einen anderen zu gefährden, dann muss mit angemessenen Mitteln der Täter von seinem Handeln abgehalten werden.

Ist es nach deiner Auffassung entscheidend, ob ein Nachbar den anderen mit einem Vorschlaghammer bedroht oder ein Amokläufer an der Schule herumballert? Nein. Bei der Gefahrenabwehr greifen dieselben Mechanismen.

Auf jeden Fall ja

In letzter Konsequenz ja.

Bei einem Nachbarschaftsstreit gelten diesbezüglich dieselben Vorgaben wie bei allen anderen Einsätzen.

Auf jeden Fall ja

Wenn der Einsatz angemessen und nötig ist, dann ist die Ursache zweitrangig. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten können ausarten.