Droht mir die freiheitsstrafe bitte lesen?

10 Antworten

Du hast den Tatbestand des § 202 StGB - Verletzung des Briefgeheimnisses - erfüllt. Strafandrohung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Aber um strafbar zu handeln, bedarf es des Vorsatzes. Das bloße unbefugte fahrlässige Öffnen eines Briefes ist - nichts. Du hast also nicht strafbar gehandelt.

Sollte dich dein Nachbar anzeigen ist es kein Grund zur Sorge. Dem Strafverfahren kannst du ruhig entgegensehen. Abgesehen von der Tatsache, dass dir jeder dein Versehen abnimmt, wenn du einen dir falsch zugestellten Brief versehentlich öffnest, hat der Staatsanwalt sicher Besseres zu tun als dich wegen einer Pille-palle-Tat zu verfolgen.

Quatsch, das passiert alle Tage. Falsche Post im Briefkasten und man greift zuerst zum Brieföffner.

Kann er versuchen dich zu verklagen wie er will.

Wird er keinen Erfolg mit haben.

Eher soll er die Post verklagen, oder wer auch immer ihm diesen Brief zugestellt hat.

Sorry, aber dafür kannst du nichts. Das düften mittlerweile schon vielen passiert sein, das sich ein fremder Brief in einrn anderen Briefkasten verirrt hat.

Das hatte ich selber auch schon, habe es aber noch rechtzeitig gemerkt. Wenn nicht, dann hätte ich den Brief auch gelesen. :)

Da kann sich dein Nachbar nur an den Briefverteiler halten.

Es kann dir nichts passieren, du hast alles richtig gemacht!

Soll er doch die Post verklagen, wenn ihm so langweilig ist...

Er soll seine Anschuldigungen erst einmal beweisen.

Ich würde ein großes Schild (in wasserfester Hülle) an meinen Briefkasten anbringen: "Nehme keine Post für Nachbar XY an!" Wenn doch was bei dir landet, wirf es in den Müll. Anscheinend will er es nicht anders haben.


augsburgchris  11.12.2020, 17:05

In den Müll werfen ist nicht erlaubt. Wenn dann unfrankiert in den nächsten Briefkasten.