Dozent verlässt die Uni, wie lange kann ich bei ihm die Prüfung noch ablegen?
Die Frage wurde hier vor 15 Jahren bereits gestellt, die Gesetze und Regelungen ändern sich aber vielleicht mal.
Ich habe das Problem, dass ich den Prüfungsblock an meiner !!! Hochschule !!! (ähnlich wie eine Uni) krankheitsbedingt verpasst habe und es erst im nächsten Semester die Möglichkeit auf Nachschreiben gibt.
Nun hat mein Professor (Dozent) das Modul an einen Externen abgegeben, welcher das Modul und die Prüfung etwas anders (schwieriger) macht.
Der „alte“ Dozent ist noch an der Hochschule aktiv, geht aber nächstes Jahr in Rente. Ich müsste laut Hochschule die Prüfung bei dem neuen Dozenten ablegen. Der „alte“ Dozent meinte heute zu mir, er würde die Prüfung nochmal für uns machen. Nun möchte ich einen offiziellen Antrag stellen. Kennt sich jemand damit aus oder weiß, ob das Gesetz von vor 15 Jahren noch bestand hat, wo ein Dozent noch vier Semester nach der Rente oder Abgabe des Moduls die Prüfungen abnehmen muss? Wo steht das genau ?
Danke im Voraus für die Hilfe.
2 Antworten
Prüfungsrecht ist stark hochschulspezifisch (es gibt üblicherweise eine hochschulweite Allgemeine oder Rahmenprüfungsordnung, und dann für jeden Studiengang noch eine eigene SPO...). Und dann wären da auch noch dienstrechtliche Erwägungen.
In Deutschland (wenn es darum geht) gibt es generell auch nicht "das Gesetz", sondern 16 verschiedene Hochschulgesetze. Es kommt also auch aufs Bundesland an.
Eine Pflicht, dass ein bestimmter Prüfer eine bestimmte Prüfung noch jahrelang anbieten muss, ist mir jedenfalls nicht bekannt. In der Regel muss die Hochschule dafür sorgen, dass das Studium studierbar ist, d.h. dass es überhaupt Prüfungstermine gibt. Dein Wunschprüfer muss aber nicht aus dem Ruhestand geholt werden.
Hi,
ein solches Gesetzt gibt es nicht. Wäre ja auch noch schöner, wenn man einen Arbeitgeber verlässt (egal, ob Ruhestand oder für einen neuen Job) und gezwungen werden kann dort weiter zu arbeiten.
Wenn es die Prüfungsordnung zulässt kann dein Wunschdozent weiter Prüfungsleitungen abnehmen. Nach Beendigung seiner Anstellung weiter Prüfungen abzunehmen, liegt aber allein in seinem Ermessen. Die Hochschule muss, wie Jo schon sagte, sicherstellen, dass du alle Modulprüfungen ablegen kannst. Ein Recht dies bei einem bestimmten Dozierenden zu machen, hast du nicht.
Viel Erfolg für die Prüfung!
LG Susan