Dienstschlüsselabgabe?
hallo, folgendes Problem ich wurde aufgefordert den Dienstschlüssel im Betrieb nach Kündigung abzugeben. Im vorherigen Telefonat wurde eine Uhrzeit ausgemacht, da ich mich verspätete wusste ich nicht ob noch jemand da war, legte den Schlüssel in dem Aufenthaltsraum wo der Bereich des Betriebes schon abgeschlossen war, auf dem Tisch wo NUR Mitarbeiter Zutritt haben und man nur mit Schlüssel rein kommt. Ende vom Lied sie hätten die Schlüssel nicht, die Schlüssel wären weg. (Es wurde kein schlüsselübergabeprotokoll unterschrieben ). Drohten mir das eine teure Rechnung jetzt auf mich zu kommen würde da sie die ganze schliessanlage tauschen müssten. Lohn wird einbehalten um das mit dem Schlüsseldienst zu verrechnen. Was nun?
6 Antworten
Ich hab meinen Schlüssel vom Krankenhaus noch und käme da wohl noch rein.
Hab nach dem Zivildienst da noch gejobbt und gedacht ich komme wieder, wurde aber gesagt ich werde nicht mehr gebraucht. Nach dem Schlüssel zum Nebeneingang/Spind hat nie jemand nachgefragt.
Wie es jetzt bei Dir aussieht ist Auslegungssache vom ehemaligen Arbeitgeber. kA.
Man kann doch mal eine Anekdote erzählen. Und mein letzter Einsatz war da im Krankenhaus glaub ich 2006.
Ich bin mir nicht sicher, ob man deshalb Gehalt einbehalten darf. Fakt ist aber, dass Du den Schaden ersetzen musst, bei einer Schließanlage können das leicht einige tausend bis viele zehntausend Euro sein.
Du solltest sofort mit deiner privaten Haftpflichtversicherung sprechen und klären, ob der Verlust beruflicher Schlüssel mit versichert ist und ob die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit für dich eintritt. Mach dir da aber keine allzu großen Hoffnungen, denn bei grober Fahrlässigkeit hört für die Versicherung der Spaß schnell auf und die hast Du zweifellos begangen.
Schlüssel übergibt man und lässt sich die Rückgabe auch quittieren.
Aus Sicht des Arbeitgebers ist der Schlüssel durch grobe Fahrlässigkeit verloren gegangen. Damit bist du zum Schadenersatz verpflichtet. Bei einer Schließanlage können da schnell deutlich fünfstellige Beträge zusammenkommen.
Nimm dir einen anwalt. Es gibt hoffentlich zeugen, die gesehen haben, dass du den schlüssel abgegeben hast. Das mit dem kompletten schlössertausch klingt nach einem bluff. Man kanns auch übertreiben. Klar hättest du dir quittieren lassen müssen, dass du den schlüssel abgegeben hast. Echt blöd gelaufen. Deinen lohn darf er aber nicht einbehalten. Du hast dafür schließlich gearbeitet.
Lg antje
Die Zeugen werden mit sicherheit zum Betrieb halten damit sie keine Konsequenzen bekommen
Es spielt eigentlich überhaupt keine Rolle, ob es Zeugen gibt und was die aussagen werden. Solche wichtigen Dinge wie Schlüssel, müssen beim Empfangsberechtigten ankommen und nur der kann Entlastung aussprechen oder eine Quittung ausstellen.
Wenn es Zeugen gibt, dann können die allenfalls die grobe Fahrlässigkeit entkräften und daraus einfache Fahrlässigkeit machen, wodurch der Fall dann von der privaten Haftpflichtversicherung mit Einschluss "Verlust beruflicher Schlüssel" gedeckt sein könnte.
Ja richtig. Ich meine ja das Zeugen herbeirufen keinen Sinn machen würde.
Da hilft nur ein Anwalt - wenn überhaupt!
Aber Du hast grob fahrlässig gehandelt - und so leid es mir tut: Ich hätte anstelle Deines AG genauso reagiert! Könnte also wirklich teuer für Dich werden. Ob die allerdings so mir nichts dir nichts den Lohn einbehalten dürfen, bin ich mir nicht sicher...
Was hat das jetzt mit der Frage zu tun?
In deinem Fall liegt ein Versäumnis des Arbeitgebers vor, im Fall des Fragesteller liegt ein grob fahrlässiger Verstoß gegen das Schuldrecht durch den Fragesteller vor.
Beides ist nach Ablauf von 3 Jahren am dann 01.01. verjährt, das mag bei Dir vielleicht auch bereits erfolgt sein oder bald eintreten, das ist beim Fragesteller aber anders, da habdelt es sich um ein frisches Ereignis.