Ich bin mir nicht sicher, ob man deshalb Gehalt einbehalten darf. Fakt ist aber, dass Du den Schaden ersetzen musst, bei einer Schließanlage können das leicht einige tausend bis viele zehntausend Euro sein.

Du solltest sofort mit deiner privaten Haftpflichtversicherung sprechen und klären, ob der Verlust beruflicher Schlüssel mit versichert ist und ob die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit für dich eintritt. Mach dir da aber keine allzu großen Hoffnungen, denn bei grober Fahrlässigkeit hört für die Versicherung der Spaß schnell auf und die hast Du zweifellos begangen.

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