Die Fenster der Mieter über mir sind auch bei Frost immer geöffnet, muss ich das hinnehmen

10 Antworten

Wenn Du/Die das Bedürfnis haben, auch bei Kälte das Fenster zu öffnen - es kann keinem rechtlich vorgeschrieben werden, dass er seine Fenster nicht dauernd geöffnet haben darf. (Das wäre ja noch schöner!)Es gibt Menschen, die müssen immer ein Fenster offen haben, egal wie kalt es ist, weil sie bei geschlossenem Fenster Beklemmungen bekommen. Ausserdem, wenn sie ein "klassisches" Schlafzimmer haben, müssen sie da tagsüber nicht hinein - warum ein unbenutzes Zimmer heizen?

Vielleicht kommt es Dir nur so vor, dass Du mehr heizen musst, weil Du Dich über die Tatsache ärgerst, dass Deine "Obermieter" etwas tun, dass Dir unlogisch erscheint. Deshalb ist die Idee, Deinen jetzigen Verbrauch mit dem der vergangenen Jahre zu vergleichen - WENN es wirklich zu kalt wird - dann liegt es an mangelnde Isolierung der Decke/Fussböden - und das wäre dann Vermietersacher, eine Isolierung zu besorgen...

es geht nicht darum, dass sie heizen sollen, kann ja kalt bleiben aber der Frost kommt eben doch nicht rein, wenn das Fenster tagsüber mal geschlossen wird-eben, weil sie sich nicht darin aufhalten, hat also auch nichts damit zu tun, dass nur gelüftet wird oder sie frische Luft brauchn

0
@Wenzel

Nun - Du KANNST es denen aber nicht verbieten - da musst Du dich mit abfinden - und sooo schnell kommt der Frost auch nicht in eine Wohnung, wenn sie bewohnt ist - auch wenn die Fenster immer offen stehen...

0

Helfen Gespräche mit den Ober-Mietern nichts, sollte man sich an den Vermieter wenden und ihn zur Abhilfe auffordern. Es gilt dasselbe Prozedere wie bei Mietminderung - also erst eine angemessene Frist (wegen der Dringlichkeit des Heizens nicht mehr als 2 Wochen)zur Abhilfe dem Vermieter einräumen (dabei spielt es keine Rolle, ob die Ursache des Mangels beim Vermieter oder bei anderen Mietern oder gar bei Dritten zu suchen ist) und dann Mietminderung geltend machen. Geltend machen heisst nicht beantragen, sondern fordern. Allerdings glaube ich nicht, dass ein solcher Fall in den Mietminderungstabellen der Meitervereine zu finden ist. Mehr als 3 % der Bruttomiete (seit April 2005 gilt nicht mehr die Netto-, sondern die Bruttomiete, also Warmmiete) würde ich aber nicht in Ansatz bringen; das dürfte schon die Höchstgrenze sein, zumal sich der Mangel wohl nur auf ein Zimmer zu beziehen scheint. Auf jeden Fall würde ich zur Nachweisführung eine Art "Heiztagebuch" führen, aus dem hervorgeht, wann und wieviel wegen des aufgetretenen Mangels (Kälteeintritt durch Zimmerdecke) mehr als früher geheizt werden muss.

Wo hast du denn den Unsinn her, dass in diesem Fall eine Mietminderung möglich ist? Ich kann in meiner Wohnung heizen und lüften, wie es mir beliebt.

Ich muss mich nicht danach fragen, ob mein Mitmieter unter mir mehr heizen muss.

0
@Regenmacher

Das ist kein Unsinn! Der Mieter hat die Mietsache in einem ordnungsgemässen Zustand zu erhalten; Du kannst eben nicht heizen und lüften, wie es Dir beliebt! Schau mal in die Rechtsprechungsübersicht der Mietervereine und des BGH. Mietminderung ist nicht abhängig davon, wer die Ursache dafür gesetzt hat. Glaube mir, ich habe insoweit meine - auch gerichtlichen - Erfahrungen gegen meinen eigenen Vermieter gemacht, der immerhin eine grosse Wohnungsgesellschaft ist...

0
@Rolfe

danke dir; ich denke meinen Vermieter werd ich wohl doch informieren.

0

wenn du eine gut isolierte decke hast, macht es bestimmt nichts aus. kommen deine nachbarn aus einer kalten gegend,daß sie das nicht anders gewohnt sind.

das musst du sagen, eine wohnung darf nicht total auskühlen. notfalls muss der vermieter abmahnen. komische leute gibts, dass denen das nicht zu kalt ist!

Über mir dasselbe: Alle Fenster schräggestellt bzw. geöffnet, Heizen wie die Blöden, dann Beschweren über die hohen Heizkosten.

0
@critter

so ist das eben, wenn ja vielleicht auch noch der Steuerzahler die Heizkosten trägt

0

Um Schäden (Schimmel, Wasserrohrbruch z.B.) zu vermeiden, müssen Mieter ihre Wohnung ausreichend lüften und heizen.

Argumentiere doch einmal unter diesem Gesichtspunkt sowohl mit den Mietern als auc dem Vermieter.

Ich fände es einen gewaltigen Eingriff in mein Privatleben, würde sich ein Mieter so um meine Belange kümmern und würde mir das energisch verbieten.

0