DHL-Paket wurde nicht zugestellt, da ich "nicht zu ermitteln" war.

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Nun, da dem Händler scheinbar kein Fehler unterlaufen ist und der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, hat der Händler seinen Teil des Vertrages erfüllt und verlangt zu Recht die 4,76 EUR.

Du kannst dich höchstens mit DHL in Verbingung setzen und die Kosten zurück verlangen. Allerdings liegt auch hier die Beweislast bei dir.

thomas731 
Fragesteller
 26.05.2015, 15:06

Vielen Dank für die Antwort. Die 5€ sind natürlich zu verschmerzen, aber besonders Gerecht ist das ganze nicht. Schade! Dann muss eine Beschwerde reichen.

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HerrHoeltchen  26.05.2015, 20:04
@thomas731

Ich würde den Händler bitten, dass er dir einen Scan des Paketaufklebers per Mail sendet. Diesen und den Ausdruck der Sendungsverfolgung reichst du, zusammen mit der Forderung, bei DHL ein. Wenn deine Adresse nachweisbar richtig ist, müssen sie dir die Kosten erstatten.

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Solche Fehler kommen zu 99% dadurch zustande, daß,

beim Ausfüllen der Online Formulare für die Empfängeranschrift die einzelnen Teile der Anschrift in die falschen Formularfelder eingetragen wurden. 

thomas731 
Fragesteller
 26.05.2015, 15:02

Da der Händler mir meine Adresse korrekt zugesendet hat und scheinbar auch keine Auffälligkeiten auf dem zurückerhaltenen Päckchen feststellen konnte, wüsste ich nicht wer welches Formular falsch ausgefüllt haben könnte.

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Wende dich erst mal an Amazon. Der Kundenservice ist eigentlich immer sehr hilfsbereit.

Wenn es wirklich nicht dein Fehler war, solltest du dich weigern, das zu bezahlen! Du bist schließlich der Geschädigte, denn du hast deine bestellte und bezahlte Ware nicht erhalten!

HerrHoeltchen  26.05.2015, 20:01

Du bist schließlich der Geschädigte...

Nicht nur, der Händler wäre genauso geschädigt wenn er die Kosten übernehmen soll. Du kannst für solche Fehler nicht einfach die Gegenseite verantwortlich machen, wenn die ebenfalls keine Schuld daran hat.

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Rubezahl2000  26.05.2015, 23:23
@HerrHoeltchen

Ich hab nicht die Gegenseite verantwortlich gemacht. Wer verantwortlich ist, das muss noch geklärt werden.

Aber der Kunde (Thomas731) sollte nicht einfach so die Verantwortung übernehmen, indem er die Rücksendung bezahlt. Das ist nicht in seinem Sinne, denn er hat keine Rücksendung veranlasst. Er möchte ja die Ware haben.

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