DHL Ablagevertrag
Hi,
ich sollte gestern ein DHL Paket erhalten. Leider war ich nicht da, weshalb es angeblich an dem vereinbarten vertraglichen Ablageort hinterlegt wurde. Jedoch war die Garage zu dem Zeitpunkt verschlossen. Daher kann ich mir dies nicht erklären. Und es wurde weder irgendwo anders bei mir hinterlegt, noch bei den Nachbarn. Ich habe lediglich einen Benachrichtigungszettel im Brifkasten erhalten, dass es gemäß Ablagevertrag hinterlegt wurde. Laut Online-Sendungsverfolgung wurde es 100% zugestellt. Was kann ich nun tun? Könnte es sein, dass der Zusteller das Paket wieder mitgenommen hat, also den ganzen Krempel schon vorher ausgefüllt hat und diesen nicht mehr korrigiert hat (Ablageort = Garage = verschlossen) und dann Montag nochmal einen 2. Zustellversuch tätigt?
5 Antworten
Der DHL Ablagevertrag ist meines Erachtens eine Fars und von vorne bis hinten anfechtbar und kann wie es so schön heißt als gegenstandslos betrachtet werden. Warum... Der Zusteller MUSS unterschreiben, dass der Wunschort für Dritte nicht EINSEHBAR und auch NICHT ZUGÄNGLICH ist. - praktisch auch nicht für den Zusteller selbst der ja um das zu erfüllen einen Zweitschlüssel bräuchte. Somit unterschreibt der Zusteller dass dieser Fall gegeben ist. ( ein Verschwinden der Sendung wäre unmöglich) Sollte aber ein Kunde keinen passenden Ort haben und das Paket "einfach beim Haus hinter den Blumentopf als Wunschort äußern" und der Zusteller bestätigt aber oben genanntes, wäre es vom Zusteller ein grober Verstoß und der Vertrag nichtig und anfechtbar. Ich als Zusteller würde niemals unterschreiben dass der Ort für Dritte nicht zugänglich ist wenn dies nicht der Wahrheit entspricht- die falsche Zustellung eben bei der Hausmauer hinter den Blumentopf wäre ein fataler Gesetzes bzw. Vertragsbruch. Weiters sollten bei einem Vertrag immer beide Parteien einen Vertrag in Händen halten und nicht hoffen eine Kopie geschickt zu bekommen wenn es Probleme gibt. DHL hat in diesem Punkt massiven Aufholbedarf.
Wie sieht es eigentlich mit dem rechtlichen aus? Der Zusteller hat doch nur die Genehmigung, eine Sendung bei Abwesenheit im vereinbarten Ablageort zu deponieren. Aber alles andere wäre doch eigentlich eine Grauzone? Ich weiß, ich hätte die Garage auflassen sollen, aber habe es leider vergessen, die Sendung sollte ja eigentlich schon einen Tag früher kommen, aber wegen eines Fehlers von DHL verzögert.
Schau noch mal bei der Garage.
Liegt es unter der Schubkarre oder unter dem Gartentisch? Hat die Garage noch einen Seiteneingang oder das Haus eine Kellertür?
Nein, habe überall gesucht, aber das gesuchte Paket nicht gefunden.
Du bist gut. Machst einen "Garagenvertrag" und dieser ist nicht zugänglich. Was soll denn der Zusteller dann machen? Entweder er nimmt das Paket mit und hinterlässt eine Benachrichtigung oder er stellt das Paket einfach vor dem Ablageplatz ab.
Es dürfte wohl Dein Problem sein, dem Paket hinterherzulaufen, wenn es nicht jemand anderes brauchen konnte. Wie sollte denn Deiner Meinung nach ein Zusteller reagieren?
Vorher hätte ich wahrscheinlich am nächsten Werktag, also Montag, eine 2. Zustellung versucht. Danach erst hätte ich bei gleicher Problematik die oben genannten Schritte angewandt. Hofentlich trifft das mit der 2. Zustellung auf meinen Fall zu.
Das wünsche ich Dir auf jeden Fall. Allerdings sieht es schlecht aus, wenn in der Sendungsverfolgung steht, dass es zugestellt ist. Du solltest auf jeden Fall, wenn Du das Paket morgen nicht bekommst, nach dem Zusteller fragen und diesen dann ansprechen oder eine email an DHL schicken.
In dem Vertrag steht doch, wie es mit der Haftung ausschaut.. also lies doch selbst mal nach.
M. E. tritt man bei diesem Garagenvertrag jedwege Haftung ab.. käme daher für mich nie infrage...
Ja, aber in meinem Fall konnte doch der Garagenvertrag nicht erfüllt werden, da die Garage, also der vertragsgemäße Ablageort, verschlossen war. Dadurch ist doch eine Garagen-Zustellung von vornerein gar nicht möglich gewesen. Das hätte doch der Zusteller erkennen müssen, wenn man nur die Erlaubnis hat, die Sendung an einem bestimmten Ort zu deponieren.
du kannst ja herausfinden, wer der zusteller war - anhand der unterschrift auf der benachrichtigungskarte - und ihn befragen, wo er das paket abgelegt hat...
Die Benachrichtigungskarte wurde nicht von dem Zusteller unterschrieben. Außerdem variieren ständig die Zusteller.
die muss aber unterschrieben sein und anhand der u-schrift kann man den zusteller ermitteln.. eigentlich einfach.
wende dich an dhl in der sache. wir können dir eh nicht helfen, nur tipps geben. helfen bzw. abhelfen können nur die.
Wirklich nicht. Aber vlt. anhand der Handschrift. Ich werde erstmal bis morgen abwarten, vlt. löst sich ja das Problem noch von alleine.
Das war doch diesmal nur eine Ausnahme. Ich als Zusteller hätte in solch einer Situation entweder die Sendung beim Nachbarn oder in der nächsten Filiale abgegeben. In beiden Fällen hätte ich den Empfänger per Benachrichtigungskarte im Briefkasten über den Verbleib der Sendung unterrichtet.