Der Vorbesitzer meines neuen Hundes möchte den Hund anderweitig unterbringen. Was nun?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hund nicht herausgeben und einfach entspannt abwarten.

In den allermeisten Fällen sind solche Drohungen nur leere Worte.

Ich weiß gar nicht was diese Freundin damit zu tun hat ihr gehört der Hund doch überhaupt nicht?

Wenn dein Bekannter und Vorbesitzer des Hundes nicht die Eier in der Hose hat sich selber mit dir da drüber zu unterhalten - von dieser Freundin würde ich mir gar nichts sagen lassen.

Es gibt keinen Kaufvertrag aber der Hund ist auf dich angemeldet. Dann müssten die dann schon einen Anwalt einschalten und dann ist auch ungewiss wie das ausgeht Kauf . hat denn der Vorbesitzer einen Kaufvertrag?

Dass du die Schenkung nicht beweisen kannst ist natürlich blöd. aber über einen Anwalt könnte man zum Beispiel als Argument anbringen dass der Vermieter des Vorbesitzers den Hund nicht erlaubt hat. somit liegt schon mal nahe dass er den Hund abgegeben hat etc.

Das würde eine ziemlich lange Streiterei unter den Parteien werden.

eine Schenkung zurückzufordern ist zwar unter bestimmten Umständen möglich. In diesem Falle denke ich nicht dass das greift.


Goodnight  20.12.2023, 23:17

Schwerer Undank, das trifft ja nicht zu..

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Der alte Besitzer hat seinen Hund dir übergeben und offenbar ja gemeinsam mit dir überschrieben.

Weder verkaufte noch verschenkte Hunde kann man zurück verlangen.

Übrigens wechselt ein Hund relativ schnell den Eigentümer, wenn man nicht vertraglich festhält, dass der Hund nur von ..... bis.... zur Obhut übergeben wurde und im Eigentum der Person bleibt, die den Hund dir übergeben hat. Bei uns sind das 2 Monate.

Hier aber gab es eine Schenkung, also kein Grund zur Rückforderung.

Hundeverkäufe sind rechtlich per Handschlag gültig.

Ganz schnell kommt der Vorbesitzer zur Vernunft, wenn du alle deine Aufwendung für den Hund in Rechnung stellst. Bei 7 Wochen kommt da einiges zusammen. Natürlich rechnest du da einen richtig hohen Betreuungsbetrag mit Tagessätzen einer Tierpension, nicht nur die Futterkosten. Hundesteuer hast du sicher auch schon bezahlt.

Versicherungskosten ja auch.

Tierfundstelle dürfte auch angemeldet sein?

Den Hund würde ich sicher nicht raus geben und gut aufpassen, dass er nirgends unbeaufsichtigt geklaut werden kann.

Das wird im Sand verlaufen.

Deinen Freund wirst du verloren haben...

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute!