Depot / Fonds / ETF / Aktien?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nix machen - kann man nicht ändern 80%
Ganz anders 20%
laufend / monatlich umschichten und damit verteilen 0%
einmal verkaufen und neu kaufen - dann ist der Druck weg 0%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ganz anders
  1. ETFs besparen, da diese eine Teilfreistellung von 30% haben, du also nur 70% deiner Gewinne versteuern musst. Deine effektive Steuerlast beträgt somit lediglich 17,5%.
  2. Steuerfreibetrag von 1.000€ jährlich abschöpfen.
  3. Gewinne mit Verlusten verrechnen (20.000€ pro Jahr)
  4. Auswandern, beispielsweise nach Zypern, Georgien oder Dubai.

Also falls du mal ein Jahr oder mehrere Jahre nicht oder nur geringfügig arbeitest und so einen individuell niedrigen Steuersatz hast (theoretisch 0%), könntest du unversteuert Gewinne realisieren.

Dazu kommt halt die Möglichkeit, Verluste gegenzurechnen.

Das Wichtigste ist aber, dass du während deiner Haltezeit nicht besteuert wirst. Du kannst mit jenen 25 % also ein paar Jahrzehnte arbeiten und Erträge daraus generieren :)

Nix machen - kann man nicht ändern

Da ich recht naiv bin, hoffe ich immer noch, dass irgendwann (wieder) die Steuerfreiheit nach X Jahren Haltedauer kommt. ;-)


norbertk62 
Fragesteller
 24.05.2024, 19:37

Glaub ich nicht, solange die Steuern auch verwendet werden müssen, um die Löcher in der Renten- und Sozialversicherung zu stopfen.

Na ja - in anderen Ländern hätte man eben andere Probleme.

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XTC19  24.05.2024, 19:40
@norbertk62

Wenn die FDP mal über 50 % kommt......also nie. ;-)

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Wirklich umgehen kannst du das nicht, denn die Steuer wird bei jedem Verkauf fällig, sofern Gewinn gemacht wurde.

Du hast einen Freibetrag von zur Zeit 1000€ pro Jahr, den du ausschöpfen kannst - z.B. Anteile verkaufen und direkt wieder verkaufen, wenn du ihn nicht anderweitig ausnutzt

Nix machen - kann man nicht ändern
  • Du hast 1.000,- € pro Jahr Freibetrag,
  • Die Orderkosten und evtl. realisierte Verluste werden ebenfallls berücksichtigt
  • Wenn dein pers. Steuersatz < 25% ist, würdest du im Rahmen der Günstigerprüfung die zuviel gezahlten Steuern erstattet bekommen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)