Db-Killer (Motorrad) leiser machen legal?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Das wäre nur bis zum 31.12.1993 der Fall gewesen, da bis dahin jede Veränderung eines Teils, dessen Beschaffenheit vorgegeben war, zum Erlöschen geführt hat.

Seit 1994 gilt die Neufassung von §19 StVZO, welche in Absatz 2 exakt drei Möglichkeiten auflistet, die zum Erlöschen der BE führen:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Keiner der Punkte ist gegeben. Die BE kann somit nicht erloschen sein.

Ist ja schön, dass du auf andere Rücksicht nimmst, aber sobald du etwas da dran veränderst, erlischt deine Betriebserlaubnis.

Bei einer Veränderung des dB-Killers erlischt die Betriebserlaubnis.

migebuff  28.07.2020, 18:10

Wo steht das?

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migebuff  28.07.2020, 18:55
@WECoyote

Kein Wort zum Erlöschen der BE, daher verlasse ich mich weiterhin auf die Aussage des Gesetzgeber, der die Gründe für das Erlöschen in §19 Abs 2 StVZO abschließend und vollumfänglich aufgezählt hat. Die Verbesserung des Abgas/Geräuschverhaltens sehe ich dort nicht unter den drei Möglichkeiten.

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