DB - Wer muss sich ausweisen?
Ich und einige Freunde hatten vor mit dem Zug zu fahren, aber da ich erst 15 Jahre alt bin, war es mir bis zu dem Zeitpunkt ziemlich egal, ob ich einen Perso/Reisepass oder Sonstiges habe. Den Schülerausweis habe ich im Übrigen auch verloren gebracht.
Folgend die Frage, wenn mein Freund für mich das Ticket online kauft, muss ich mich dann, als sein Mitfahrer, auch ausweisen?
3 Antworten
Für ein Online-Ticket musst du dich - wenn es nicht auf deinen Namen gekauft wird und du nur Mitfahrer bist - in der Regel nicht ausweisen.
Allerdings könnte es nötig sein, wenn es sich etwa um ein Länderticket o.ä. handelt, bei dem die Namen aller Mitreisenden anzugeben sind oder wenn du einen Rabatt nutzt, für den du berechtigt sein musst (so könnte etwa für eine Jugend-Bahncard 25 ein Ausweis verlangt werden).
Im Zweifel schau dir das Ticket und alle eventuell dazu gehörenden Sachen (wie etwa eine Bahncard) an. Steht nirgendwo dein Name drauf, musst du dich auch nicht ausweisen.
Wer sich ein rabattiertes Ticket (Bahncard, Länderticket... kauft), welche personengebunden it, muss einen amtlichen Lichtbildausweis haben.
Nicht wenn man 14 ist, und eine Jugend Bahncard hat. Dann kann man sich logischerweise nicht ausweisen. Steht aber auch unterm Ticket: Ticket nur mit Ausweis ODER Bahncard gültig
Hallo,
wenn ein Ticket einen bestimmten Nachlass hat, muss man nachweisen, dass man diesen berechtigterweise beansprucht. Wenn zum Beispiel bei einem Mehrpersonenticket die namentliche Erwähnung der Personen gefordert ist, muss dies natürlich auch nachweisbar sein.
LG, Chris