Dauerhafte Haarentfernung mit 16?

2 Antworten

ja kann man. die kosten sind aber extrem hoch.

es sind meist so 10-15 sitzungen nötig bei kosten die meist um die 250€ pro sitzung liegen

bei mir waren es für den ganzen "bart" 10 sitzungen a 290

aber mit 16 kann man das definitiv machen

Ich denke da gibt es keine alters Beschränkung, würde mich aber nicht wundern wenn das erst ab 18 ist oder so.

Auch musst du wissen dass das ganze SEHR teuer wird wenn deine KK das nicht übernimmt. Ich bin mal zu so einem ort hingegangen einfach um nachzufragen wie das ganze dort denn abläuft und wie viel es kostet und ja... Da muss man dann halt die KK anbetteln bis die das übernehmen sonst wird das bei den meisten nix

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin selbst trans (mtf)
ivanna2006 
Fragesteller
 27.07.2022, 07:37

Naja ich habe mich umgesehen und das Gesicht kostet ca. 60€ was jetzt auch nicht so teuer ist.

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Dublikate  27.07.2022, 10:21
@ivanna2006

Ja, pro session! Du wirst sehr viele davon machen müssen, ich meine so im nah an 100 aber ich konnte mich irren

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CarinaSchoppe  27.07.2022, 10:55
@Dublikate

nope sind ehr so 10-13 wobei 60 bezweifle ich gaaanz stark. so der schnitt liegt bei meist mind. 200+ wenn man jezt mal alles nimmt wo bart wächst. und man ne IPL macht

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Dublikate  27.07.2022, 11:11
@CarinaSchoppe

Da reden wir dann wohl von anderen Methoden, ich meine nämlich Nadel Epilation.

Als ich mich bei dem Studio beraten lassen habe hat die nämlich gesagt, dass ipl stark auf den Haartyp ankommt und dann auch nur so 70% der Haare entfernt. Wenn man zu helles Haar hat oder ein besseres Resultat will sollte man halt Nadel Epilation in Betracht ziehen

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KarlKlammer  27.07.2022, 14:26
Da muss man dann halt die KK anbetteln bis die das übernehmen sonst wird das bei den meisten nix

Mit Indikationsschreiben vom Psychologen sollte das durchaus etwas werden. Aus der aktuellen BGA:

Die Nadelepilation kann entsprechend des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit den Gebührenordnungspositionen 02300 bzw. 1034010 in der vertragsärztlichen Versorgung abgerechnet werden. Seit 01.10.2017 ist die Laserepilation im Bereich Gesicht/Hände (EBM-Ziffern 02325, 02326, 02327 und 0232811) als vertragsärztliche Leistung verfügbar. Diese setzt nach dem EBM „eine Begutachtung voraus, aus der hervorgeht, dass eine medizinische Indikation zur Durchführung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Mann-zu-Frau-Transsexualismus (ICD-10-GM: F64.0) besteht“ (s. 2.2.6). Eine vorgeschaltete Hormonbehandlung muss nicht mehr nachgewiesen werden.

S. 27 https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf

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