Dauergast in WG - überreagiere ich?
Ich bräuchte mal eure Meinungen. Mein Mitbewohner (seit einem Jahr) hat seit einigen Wochen ständig seine Freundin bei uns. Ich sehe sie öfters als meine eigene Freundin. Es kommt nicht selten vor, dass sie ganze Wochen bei uns verbringt, obwohl sie ebenfalls nicht mehr zu Hause sondern in einer WG wohnt.
Corona hat dazu geführt, dass wir beide im Homeoffice sind. Wir haben eine grosszügige Wohnung, aber dennoch habe ich mittlerweile das Gefühl, als würden wir zu dritt in unserer Wohnung wohnen. Sie macht noch eine Ausbildung (wegen Corona findet die momentan auch online statt). Das heisst, wenn er arbeitet und ich arbeite macht sie andere Dinge, kocht für ihn, lernt am Küchentisch, guckt TV oder Serien. Sie ist ganz nett, aber trotzdem fühle ich mich etwas eingeengt. Es fühlt sich mittlerweile wirklich einfach so an, als würde ich mit einem Pärchen zusammenwohnen, was mich unglaublich nervt. Natürlich ist es eine WG, aber trotzdem finde ich, dass das nicht heissen muss, dass das ein Freifahrtschein für Dauergäste ist. Ich bin der Meinung, dass Rücksicht ein Grundelement des WG-Lebens ist und sich Besuche und Gäste etwas die Waage halten sollten (mit auswärts besuchen und zu Hause besucht werden). Was meint ihr? Überreagiere ich oder ist es völlig legitim, die Situation mal anzusprechen?
4 Antworten
Einige Vokabeln sind hier fehl am Platze. Vermutlich hast du zusammen mit dem anderen Mieter eine Mieterpartei in Personenmehrheit gebildet. "Mitbewohner" möge zwar zutreffen, ist aber im mietrechtlichen Sinne hier nicht diskutabel, genau so wie die Verwendung des Begriffes "Wohngemeinschaft".
Ihr seid gleichberechtigte Mieter in der Mieterpartei und müsst jeweils Besucher des anderen dulden. Dass der Besuch auch die gemeinschaftlichen Räume nutzen kann, versteht sich von selbst.
Bei der Teilung von Betriebskosten insbesondere die Wasserkosten, müsste allerdings ein größerer Anteil auf den Besuchten fallen, eine innerparteiliche Vereinbarung sollte getroffen werden. Wenn der Lebensmittelpunkt der Besucherin aber nur noch in eure Wohnung liegt, dann wäre von einer Untermieterin auszugehen und nicht von einem Besuch. Das müsste durch den Vermieter zuvor genehmigt werden.
Zudem ist dadurch auch der Bestand des Mietvertrages gefährdet, denn der Vermieter könnte in dem Dauerbesuch eine ungenehmigte Gebrauchsüberlassung durch Dritte erkennen.
Nein, ein Ansprechen ist gerechtfertigt...und ich würde es such machen...wer hat denn den Mietvertrag der Wohnung?
Ich gebe Dir völlig Recht.
Dein Mitbewohner hat ein Mietverhältnis mit Dir und nicht eine weitere Person. Wenn der Besuch dauerhaft da ist, fallen auch mehr Strom-, Wasser-, und Abwassergebühren, sowie mehr Müllkosten an.
Wenn sie regelmäßig da ist, möchte sie bitte diese Kosten bezahlen.
Ich würde klipp und klar sagen, dass Du die Wohnung mit einer Person dauerhaft teilen wolltest und nicht mit zweien.
Du hast nicht überreagiert. Es ist völlig normal, dass du dich eingeengt fühlst, wenn noch eine weitere, fremde Person Dauergast in eurer WG ist, die nicht im Mietvertrag steht. Sowas geht natürlich garnicht inordnung. Möglicherweise fühlst du, dass deine Grenzen hierbei überschritten werden, weil dein Mitbewohner das nicht mit dir abgesprochen hat und außerdem kommt es auch zu einer anderen atmosphäre im Haus, wenn eine weitere Person da ist. Es kann sein, dass du dich in deiner Ruhe gestört fühlst und es auch mal liebst, wenn es in der Wohnung leer und ruhig ist ohne eine weitere Person, die dir in die Quere kommt.