Datenschutz?
Ich habe ein Video von einem Mitschüler geteilt, wo man sehr wenig seiner Wohnung sieht, ohne seine Erlaubnis weitergeschickt. Welche Strafe können hier folgen ?
5 Antworten
Genaugenommen darfst Du keinerlei private Aufnahmen von irgendjemandem ohne dessen Einverständnis weiterschicken oder veröffentlichen, es sei denn, sie wurden ohne bestimmten Bezug zu der Person in der Öffentlichkeit gemacht, oder es ist eine "Person öffentlichen Intetesses.
Eine Strafe bekommst Du dann, wenn Dich der Betroffene deswegen anzeigt. Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis 1 Jahr Freiheitsentzug und wird im Einzelfall aufgrund der Schwere des Falles vom Richter festgelegt, der Ermessensspielraum ist hierbei also recht groß. Wenn Du es genau wissen willst, müßtest Du nach Urteilen zu vergleichbaren Fällen suchen.
Ja was sieht man den auf dem Video? Nur die Wohnung wird da nicht reichen um rechtlich gegen dich vorzugehen wenn man halt private sachen auf dem Video sieht dann ja aber nur allein die wohnung oder möbel eher nicht
Glaube erstmal nur, dass du es unterlassen sollst, ansonsten vielleicht ne Geldstrafe oder so
Man hat das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Natürlich kann man das einklagen, sollte jemand das missachten.
Ja wenn man die komplette Wohnung filmt ja aber wenn der fokus auf was anderes ist und man sieht halt neben bei die Wohnung das reicht nicht dafür
Solang keine Person unerlaubt auf einem Video zu sehen scheint gibt es keinen Grund rechtlich dagegen vorzugehen.
Ein Wohnraum ohne nähere Bezeichnung ist nicht verboten zu veröffentlichen.
Das würde ich so nicht sagen, das ist der Persönliche Lebensbereich und das fällt unter Datenschutz usw
Wenn nicht Wohnort und Bewohner erwähnt werden, wieso sollte da ein Wohnraum nicht veröffentlich werden dürfen. Da besteht doch absolut keine Gefahr, das wäre doch nur ein Bild, wo niemand etwas mit anfangen könnte.
Nein das stimmt nicht du kannst nicht gegen jemanden vorgehen weil man auf dem video bisschen deine wohnung sieht