Darf sich ein 17 jähriger eine Software für 1700€ für seinen Onlineshopping kaufen?

6 Antworten

 Es gilt: Wenn die Eltern einen Kauf im Vorfeld ausdrücklich verboten haben, dürfen die Kinder ihn nicht tätigen. Tun sie es doch, können die Artikel von den Eltern im Geschäft zurückgegeben werden. Der Taschengeldparagraph erlaubt Minderjährigen zwar ihr Taschengeld selbstständig auszugeben, macht jedoch eine Ausnahme bei besonders kostspieliger Ware. Hier handelt es sich um einen Graubereich, da nicht genau festgelegt ist, ab welcher Höhe kostspielig beginnt.

Bei teuren Käufen, wie einem Fernseher oder einem Tablet, muss der Verkäufer in der Regel auf die Zustimmung der Eltern bestehen. Ansonsten können die Eltern einen Umtausch fordern oder gar rechtliche Konsequenzen einleiten.

Das Internet bietet bekanntlich unendliche Shopping-Möglichkeiten – auch hier können Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren von ihrem eigenen Geld online einkaufen.

Schwierig wird es, wenn Minderjährige in einem Online-Shop etwas kaufen möchte, das im Wert ihres Taschengeldrahmen übersteigt. Hierfür benötigt er die Zustimmung der Eltern. Er darf außerdem nicht fälschlicherweise vorgeben, volljährig zu sein, um die Waren kaufen zu können. Dies könnte ihm ansonsten als Betrug ausgelegt werden. Mit 17 Jahren könnte er jugendstrafrechtlich verfolgt werden. Zudem haben die Eltern auch hier das Recht, die Waren zurückzuschicken, wofür sie nach den Vorgaben für Fernabsatzverträge das 14-tägige Widerrufsrecht nutzen können.

Kaufen kannst du das, wenn du das nötige Kleingeld hast. Allerdings können deine Eltern diesen Kauf rückgängig machen, solange du noch minderjährig bist. Denn bis zur Volljährigkeit gilt eine beschränkte Geschäftsfähigkeit.

Nope, die Eltern können den Vertrag rückabwickeln!

Sofern Du die 1.700 Euro zur freien Verfügung oder zu diesem Zwecke erhalten hast, gibt es da kein Problem.