Darf Polizist Auskunft geben über ein Ermittlungsverfahren?
Moin, ich hatte soeben eine Verkehrskontrolle. Mit 65 in der 50er Zone. Das war's auch schon gewesen. Allerdings hat meine Untersuchung etwas länger gedauert. Ich hatte einmal einen Führerscheinentzug im Jahre 2020. Daraufhin haben sich die Polizisten mit meinen Unterlagen in der Hand kurz ausgetauscht. Ich meine verstanden zu haben das ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Straßenrennen gegen mich läuft??? "Informieren wir ihn" "Ne macht wenn dann die kripo" oder aber "Urin Screening bei Ihm" Ne macht einen nüchternen Eindruck"
Es waren auch mehrere Fahrzeuge in dieser Kontrolle einbezogen. Bis dato wurde ich nie auf mein Fahrverhalten oder die Lautstärke meines Fahrzeuges untersucht. Ich habe dann meine Dokumente wiederbekommen und durfte weiterfahren. Daraufhin habe ich in der Polizeistation nachgefragt und mir wurde gesagt er kann so tief ihm system nicht reingucken und er dürfte mir dazu auch keine Auskunft geben wenn es so wäre. Jetzt bin ich ziemlich verwirrt. Hat einer Ahnung zu dem Thema?
1 Antwort
Das darf eigentlich nur die zuständige Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei.