Darf mir meine Ausbildungsleitung verbieten mich für die Prüfung vorzubereiten, wenn mein Einsatzgebiet mir das erlaubt?
Ich bin in der Ausbildung und schreibe bald TAP1. Für die Prüfungsvorbereitung haben wir in 3 Jahren 2 Tage Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung. Nun habe ich mit meiner Ansprechpartnerin im Einsatzgebiet abgesprochen, dass ich morgen im Homeoffice für die Prüfung lernen werde und Ausbildungsnachweise schreiben werde ohne mir Sonderurlaub zu nehmen. Darf mir das theoretisch noch verboten werden, wenn es mir meine Ansprechpartnerin erlaubt hat?
1 Antwort
Jein. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber mobiles Arbeiten (Home Office) nach eigenem Ermessen verbieten, auch wenn deine direkte Vorgesetzte es erlaubt hat. Die Frage ist, warum sollte er das tun? Gabs vorher schon mal Ärger wg HO-Zeiten? Hat der AG sein Verbot begründet? Was sagt die Ansprechpartnerin dazu? Und was spricht dagegen, den Sonderurlaub zu nehmen? Hast du Sorge, den zu verplempern?
Kleine Ankekdote: ich hatte mir seinerzeit ne AU geholt, um für die Prüfung lernen zu können. Mein Ausbildungsbetrieb war das Grauen und ich war psychisch extrem angeknackst von der Ausbildungszeit. 😬