Darf meine Schule das?

14 Antworten

Nein, eigentlich nicht. Mit Betonung auf eigentlich.

Ich habe zum Beispiel früher für einen AG gearbeitet, bei dem waren die Toiletten für die Herren normal offen, für die Damen waren sie verschlossen und wir Damen mussten uns dann beim Chef die Schlüssel holen und der hat dann natürlich auf die Uhr geschaut, wie lange wir auf der Toilette waren. Natürlich mussten wir uns auch für jeden Toilettengang rechtfertigen.

Besonders unangenehm, wenn du als Dame deine besonderen Tage hast...

Deshalb habe ich ja auch nur früher für diesen AG gearbeitet und jetzt nicht mehr.

Also ja, die Schule kann das durchaus so machen, allerdings ist das Verletzung der Grundbedürfnisse des Menschen und das ist laut Gesetz verboten.

Ich les hier überall

Wird schon seine Gründe haben.

Das ist aber vollkommen egal weil es rechtlich eine absolute Katastrophe ist. Rede mit deinen Eltern. Die sollen sich an die Schulleitung wenden und notfalls rechtliche Schritte unternehmen. Am besten zusammen mit anderen Eltern.

Vermutlich wurde da randaliert und Sachen beschädigt. Wird nicht grundlos sein.

Hallo 👋

Nein, das darf deine Schule nicht machen.

Auch die Art und weise wie diese "Pausenhelfer" mit euch umgehen ist nichts rechtens. Das nennt sich Nötigung. Eine Anzeige gegen die Verantwortlichen (z. B. Schulleitung oder Lehrer, die die Helfer dazu angewiesen haben) kann aufgegeben werden.

Die Pause ist dazu da um eben solche Erledigungen zu tätigen wie eben der Toilettengang. Die Schule könnte zu einer öffentlichen Entschuldigung gezwungen werden oder im schlimmsten Fall eine Schadensersatzzahlung leisten müssen.

Das ist rechtlich höchst fragwürdig und pädagogisch problematisch. Dein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit umfasst auch das Recht, zur Toilette zu gehen, wenn du musst. Schulen dürfen zwar Regeln für den Toilettengang aufstellen, aber diese dürfen nicht unverhältnismäßig oder erniedrigend sein.

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Das sind die dazugehörigen Paragraphen:

Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Das Zurückhalten eines notwendigen Toilettengangs kann gesundheitliche Schäden verursachen, was ein Eingriff in dieses Grundrecht wäre.

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Die Schulgesetze der Bundesländer enthalten Regelungen zur Fürsorgepflicht der Schule. Eine Schule ist verpflichtet, das Wohl der Schüler zu schützen. Ein generelles Toilettenverbot oder die Überwachung mit Namenslisten kann als Verstoß gegen diese Fürsorgepflicht gewertet werden.

Beispiele aus Landesgesetzen:

Schulgesetz NRW (§ 57 Abs. 1 SchulG NRW): "Schülerinnen und Schüler sind im Rahmen der schulischen Ordnung berechtigt, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken."

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 56 Abs. 5 BayEUG): "Die Schule hat die Aufgabe, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu schützen."

Die Schule könnte von der Schulaufsichtsbehörde abgemahnt oder angewiesen werden, die Regelung sofort zu ändern.

Falls gesundheitliche Schäden nachweisbar sind (z. B. Harnwegsinfektionen durch unterdrückten Toilettengang), könnte ein Schüler Schadensersatz oder Schmerzensgeld einklagen.

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Das Aufschreiben von Namen und Toilettenzeiten könnte ein Verstoß gegen Datenschutzregelungen sein:

Art. 6 DSGVO: Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit Rechtsgrundlage

Art. 5 DSGVO: Datenminimierung und Zweckbindung – eine Protokollierung des Toilettengangs ist unverhältnismäßig

Darauf können Geldstrafen oder Sanktionen durch die Datenschutzbehörde des Bundeslandes (z. B. eine hohe Geldbuße für die Schule oder den Schulträger) folgen.

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Ein generelles Toilettenverbot während der Pause und das Erzwingen eines Schlüsselsystems mit Überwachung könnte als Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Verwaltungsrecht gewertet werden.

Das wäre die Vorangehensweise für euch Schüler um gegen dies vorzugehen.

1. Gespräch mit der Schulleitung suchen – darauf hinweisen, dass diese Praxis möglicherweise rechtswidrig ist. Nennen Ihnen gerne die Gesetze gegen welche sie alle verstoßen. Sage ihnen auch ruhig welche Konsequenzen drohen wenn das ans Gericht kommt. Wenn Lehrer oder die Schulleitung für diese Regelung verantwortlich sind, könnten sie sich dienstrechtliche Konsequenzen einhandeln wie eine Abmahnung durch die Schulaufsichtsbehörde oder Versetzung oder Disziplinarverfahren (bei schwerwiegenden Verstößen)

2. Elternvertreter oder Schulamt einschalten – eine offizielle Beschwerde kann eingereicht werden.

3. Falls nötig: Den Landesdatenschutzbeauftragten oder die Schulaufsicht informieren.

Sammelt auch Beweise. Videoaufnahmen wie ihr in der Toilettenkabine seid und beleidigt und beschimpft werdet (ohne Gesichter), Bilder von eventuellen Rundschreiben oder schriftlichen Aufnahmen in denen steht, dass ihr das in den Pausen nicht auf Toilette dürft (wenn sowas nicht existiert dann verlangt, dass es schriftlich irgendwo hinterlegt wird denn ohne eine schriftliche öffentliche Regel gilt sie nicht.), ganz wichtig sind Zeugen und "Opfer" die wenn nötig Aussagen. Erzählt euren Eltern und Familien davon, so habt ihr auch weitere Zeugen die bestätigen können, dass diese Regelung tatsächlich besteht.

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Ich hoffe ich konnte dir helfen 🙃

Viel Glück 🍀

LG

Jojo

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gute Freundschaft zu einer Gynäkologin und viel eigenwissen

Nein, das verstößt gegen grundlegende Menschenrechte und ist ein Skandal. Wendet euch an die zuständige Schulbehörde.