Darf meine Mutter mir den Kontakt zur Schwester verbieten?

4 Antworten

OK, ich hab mal die restlichen Kommentare gelesen und somit mehr über die Situation erfahren.

A) Es ist sehr wohl eine Straftat. Nämlich Identitätsbetrug und der wird in Deutschland stark verfolgt. Dafür gibt es ja Beweise. In einem Land, in dem es verboten ist, nicht gemeldet zu sein, wird die Identität ernst genommen.

B) So löblich es von dir auch ist, Kontakt zu deiner Schwester halten zu wollen, so muss ich dir leider direkt sagen: Es wäre BESSER, wenn du dafür sorgst, das sie von eurer Mutter weg kommt. Auch wenn du sie nicht aufziehen willst, sollte sie weg. Du wurdest geschlagen, sie wird geschlagen, deine andere Sis ritzt sich. Was glaubst du was die Kleine für einen Werdegang haben wird? Sie ist schließlich erst 6. Und ein Besuch bei dir wird ihr nicht viel helfen. Kommt sie wieder zur Mutter zurück, wird sie erst mal verhört werden und vielleicht sogar bestraft. Was ist mit eurem Vater? (nähere Infos zum Vater beschreib ich erst, wenn ich seine aktuelle Einstellung kenne)

C) Ja, die Mütter drücken auf die Tränendrüse und das Jugendamt wird schwach. Leider ist das häufig der Fall. Wenn dir das JA in dem Ort nicht weiterhelfen kann, dann geh in ein anderes, das evtl. nicht dafür zuständig ist und beschreibe ihnen die Situation. Sag ihnen, das dein jetziges JA nicht helfen will. Und du notfalls dich an die Zeitung wendest, da Kinder die Hilfe benötigen anscheinend erst sterben müssen, bevor man das JA eingreift. Oft sind sie dann schneller im reagieren.

In allen 3 Fällen, wirst du ohne Anwalt nicht viel erreichen können. Wenn du dir selber keinen leisten kannst - und davon gehe ich aus - geh zum Gericht und beantrage einen Übernahmeschein für Anwälte. An der Pforte wird man dich schon richtig weiterleiten, wenn du denen kurz die Situation beschreibst. Wenn du diesen hast, wird dir ein Anwalt gestellt. Den Rest erledigt er.

Viel Glück dabei und ich hoffe inständig, das du den Mut aufbringst deine Schwester von deiner Mutter wegzuholen. Komplett. Wenn du den Mut nicht hast, such jemanden der ihn hat. Denn so eine Kindheit hat kein Kind verdient.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich ist das eine Straftat. Betrug.

Geh noch mal hin und lass Dich nicht abwimmeln.

Da Du wohl kaum in der Lage bist, eine 6jährige zu erziehen, ohne schlecht über die Mutter zu reden - vergiss es.

Warum glaubt das Jugendamt nicht, dass Deine Mutter Dich und Deine Schwester schlägt/geschlagen hat?

Ich möchte sie nicht erziehen, mit zu mir holen meinte ich bloß, dass sie für ein Wochenende mal her darf, da sie sehr weit von mir weg wohnt und sie total an mir hängt.

Ich habe bei mir damals, als ich alt genug war, das JA aufgesucht und denen das erklärt mit dem Schlagen. Die haben meine Mutter geholt und die hat auf die Tränendrüse gedrückt und gesagt, dass sie uns nie anfassen würde und schon war das Thema gegessen. Wie sehr ich geheult habe, hat keiner gesehen.

und ich war beim JA, weil meine Schwester geschlagen wird. Hab sogar Videos gezeigt, auf denen die kleine mir erzählt, dass sie gehauen wurde. (Mit Schuh die Nase blutig geschlagen usw). Daraufhin ist das JA zum Kindergarten gegangen und die sollten gucken, ob Lia mal blaue Flecken hat. Hatte sie nicht-wurde also wieder fallen gelassen

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@nini002310

Es muss schon irgendwie nachzuweisen sein, dass sie geschlagen wird.

Kinder erzählen auch gerne Dinge, von denen sie glauben, dass Du sie hören willst. Nennt man Loyalitätskonflikt.

Auch wenn Du nur Umgang mit ihr haben willst - dafür musst Du nachweisen können, dass Du nicht schlecht über die Mutter redest. Und da sehe ich hier schwarz.

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Meine andere Schwester hat sich angefangen zu Ritzen, weil sie meiner kleinen Schwester nicht helfen kann

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Diese Verträge, - sie müssen irgendwo sein. Das ist ja keine Frage von "glauben", sondern eine von "vorlegen"?

Hab ich vorgelegt, wurde trotzdem keine Anzeige aufgenommen

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@nini002310

Es ist nicht alles, was mies ist, auch eine Straftat. Wenn es so wäre, dass niemand zu Schaden gekommen ist, alles aufgeklärt wurde und sie sagte "ich tue es nie wieder" oder "was für ein bedauerlicher Irrtum", - dann bleibt es mies, ist aber eher nicht strafbar.

Nicht strafbar oder Dir-nicht-glauben sind zweierlei. Offenbar hat man Dir geglaubt.

Was Kontaktverbot betrifft, - ich bin nicht sicher, ob es geht. Möglicherweise ja. Ich sage nicht, dass ich es gut finde! Sondern, dass es uU geht. Frage noch einmal beim Jugendamt an. Baue dorthin einen Kontakt auf. Finde jemanden, mit dem Du in Ruhe sprechen kannst. Rufe immer wieder an.

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Hier wirst du nur mit einem Anwalt weiter kommen, denn das Recht deine Schwester zu besuchen kann sie dir nicht verwehren...