Darf meine Lehrerin mir dafür eine fehlstunde gebeb?
Ich kam vor einer Woche 1 Minute zuspät wegen einem Verkehrsunfall. Ich habe es aber trotzdem geschafft etwa nur 1 Minute zuspät zubekommen und meine Lehrerin hat mich nicht reingelassen sowie 2 weitere Schüler aus meiner Klasse. Während der Unterrichtszeit hat sie nicht mal 1 mal nach uns geschaut, weshalb ich fragen wollte ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat und mir dafür eine ganze fehlstunde geben kann.
5 Antworten
Das ist ziemlich krass, wenn‘s wirklich 1 Minute gewesen ist. Ich würde es aber nicht auf die Spitze treiben wollen und einfach auf sich ruhen lassen.
Wenn‘s nochmal sowat vorkommt dann würde ich mir überlegen, wie man da vorgehen sollte.
Lehrer sind verpflichtet, die Schüler während der gesamten Unterrichtszeit zu beaufsichtigen. Das Verweigern des Zugangs zum Unterricht ohne alternative Beaufsichtigung kann als Verletzung dieser Pflicht angesehen werden.
Eine Verspätung von einer Minute, besonders unter außergewöhnlichen Umständen wie einem Verkehrsunfall, rechtfertigt nicht automatisch eine ganze Fehlstunde. Laut Schulgesetzen sollte eine solche Situation berücksichtigt und entsprechend mildernde Maßnahmen ergriffen werden.
Beschwere dich beim Schulministerium über diese Lehrerin du bist im Recht.
Dann bekommt die richtigen ärger.
Hallo,
Wie immer kommt es auch auf die Vorgeschichte an, irgendwann lassen sich auch Lehrer nämlich nicht weiter auf der Nase herumtanzen, ihr habt auch langsam ein Alter erreicht wo man nicht mehr den Babysitter spielen brauch, ihr könnt euch in dem Augenblick nämlich selbst beaufsichtigen.
Wendet euch alle drei zusammen an die Lehrerin, wenn das nicht fruchtet, spannt eure Eltern ein.
Ja rechtlich gesehen dürfte sie das. Aber das ist schon sehr übertrieben und das sollte auf jeden Fall mal angesprochen werden. Beim Elternabend zum Beispiel
Wenn es meine Kinder wären hätte die eine Beschwerde von Schulministerin an der Backe,eine Anzeige wegen Verletzung der Aussichtspflicht und Nötigung.
Dann noch einen Brief von Rechtsanwalt und ich würde die in einen persönlichen Gespräch so fertig machen das die nie wieder meine Kinder ärgern tut.
Wäre rechtlich zu prüfen, ob sie ihrer Aufsichtspflicht in vollem
Umgang nachgekommen ist. Eine Anfrage darüberan die
Schulleitung könnte auf jeden Fall erfolgen, dann hat sie da schon
mal ein kleines Minus.