Darf meine Lehrerin mich nach hause schicken, wenn ich meine Sachen zuhause vergessen habe?

11 Antworten

Also ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht liegt hier nicht vor meiner Ansicht nach.

Ein Unterrichtsgang im Auftrag des Lehrers (dieser muss die Erlaubnis dafür von der Schulleitung haben) ist versichert.

Die Frage ist nun, welchen Sinn hat das ganze? Der pädagogische Nutzen scheint mir geringer als mit fehlendem Material zu arbeiten.

Für das fehlende Material könnte sie dich auch anders, zB. durch einen Eintrag oder eine schlechte mündliche Note, ein Schreiben an die Eltern, nachholen des Stoffes Zuhause mit einer Zusatzhausaufgabe oder ähnliches, maßregeln.

Da deine Lehrerin meiner Meinung nach bessere Möglichkeiten hat als dich nach hause zu schicken, wodurch du Unterricht verpasst (was sogar je nach Situation sogar unmöglich ist, zB. wenn man auf dem Dorf Wohnt).

bibi8888  27.09.2013, 10:20

Wie will ein Lehrer denn außerhalb des Schulgeländes seiner Aufsichtspflicht gerecht werden? Das ist sicher nicht im Sinn der Eltern, die ihre Kinder in der Schule vermuten, dass sie draußen unkontrolliert umher spazieren. Was ist, wenn ein Unfall passiert, zum Beispiel?

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Havege  27.09.2013, 15:41
@bibi8888

Wie will ein Lehrer denn außerhalb des Schulgeländes seiner Aufsichtspflicht gerecht werden?

Ein Lehrer darf einen Schüler sehr wohl alleine zu einem Unterrichtsgang schicken, sprich etwas das außerhalb des Schulgeländes stattfindet. Es muss nur vom Schulleiter genehmigt sein. Schon ist das ganze erfüllt, ab einem gewissen Alter darf der Lehrer den Schülern so was nämlich zutrauen.

Das ist sicher nicht im Sinn der Eltern, die ihre Kinder in der Schule vermuten, dass sie draußen unkontrolliert umher spazieren.

Jederzeit kann ein Lehrer einen Ausflug machen zB. zu einem örtlichem Museum oder ähnlichem. Im Hauswirtsschaftslehre werden die Kinder häufig einkaufen geschickt.

Was ist, wenn ein Unfall passiert, zum Beispiel?

Die Schüler sollten alt genug sein im Verkehr alleine zurecht zu kommen. Passiert ein Unfall ist der Lehrer nicht dafür haftbar wenn es dem Kind zuzutrauen war dies zu tun. Die Versicherung greift hier, da das Kind auf Anweisung des Lehrers außerhalb des Schulgelände war.

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Nein, das darf sie definitiv nicht! Sie sollte eigentlich nur einen Zettel für deine Eltern schreiben, den du dann in der nächsten Stunde wieder mitbringst.

Sie verletzt doch ihre Aufsichtspflicht wenn sie euch nach Hause schickt!

wie alt seid ihr=? normalerweise geht das nicht..spreche mit deiner mutter die soll das mal klären.

Nein, darf sie nicht. Sie macht sich dann wegen vernachlässigung der Aufsichtspflicht strafbar. Ausserdem hast du nicht nur die Schulpflicht sondern auch das Recht auf Unterricht.

Sie hat genug andere Möglichkeiten dir Ordnung beizubringen.

Havege  26.09.2013, 20:09

Nein, darf sie nicht. Sie macht sich dann wegen vernachlässigung der Aufsichtspflicht strafbar.

Nein ?

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