Darf mein Vermieter mir einen Hund verweigern wenn Nachbarn auch welche haben?

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schau mal nach was im mietvertag steht , ich kann mir aber nicht vorstellen , das die anderen nachbarn einen hund halten dürfen und du nicht..ist unfair..srech ihn mal drauf an , und frag ihn mal , warum die anderen hunde halten dürfen , jeder mieter hat das gleiche recht..viel glück

Wenn in deinem Haus, unter Eigentum des gleichen Vermieters Hunde gehalten werden dürfen, ist es nach dem Gleichbehandlungsgebot des Gesetzgebers VERBOTEN, dir eine Hundehaltung zu verwehren. Aber der Vermieter wird sich andere Gründe einfallen lassen um dich heraus zu ekeln. Dreck im Hausflur, übermäßiges Bellen in den gesetzlichen Ruhezeiten usw. . Überlege gut, ob das den Ärger wert ist, du auch in Zukunft die nötige Zeit und das Geld für das Tier aufbringen kannst und auf Ausgehen und "normalem" Urlaub verzichten kannst! Die Hundehaltung darf nicht nur "Modeerscheinung" sein, sondern muss eigenverantwortlich, wie die Sorge für ein Kind durchgeführt werden! Denke auch daran, dass ein tier schneller altert und Pflege, sowie Arztbesuche und Behandlungen zu deinem Lebensbestandteil werden! Ein Tier ist KEIN Gegenstand, braucht Liebe und Pflege! Nur wenn du das alles bedacht und für dich als akzeptiert entschieden hast, solltest du dor ein Tier anschaffen. Liebe Grüße, Chiliheadz (Tierhalter).

Es kommt schon darauf an, was in Deinem Mietvertrag steht.

Nur weil die anderen einen Hund haben, heißt es ja nicht, dass es allgemein ERLAUBT ist!

Frage Deinen Vermieter lieber vorher und lass Dir das schriftlich geben, wenn Du die erlaubnis bekommst.

Oft genug gibt es Streit um Hundehaltung und am Ende leidet IMMER der Hund... klär es bitte vorher.

AnneBagge  03.04.2010, 15:36

DDH ... manche wollen´s einfach nicht wissen... hier wird erst gefragt, wie sich zu verhalten sei, auf der anderen seite wird er/sie sowieso tun, was er/sie für richtig hält - dabei ist es oft irrelevant, ob es auch richtig ist...

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chiliheadz  11.09.2010, 22:21

Das ist def. FALSCH! Sieh dir einmal die eindeutige Rechtsprechung an, bevor du falsche Aussagen in`s Netz stellst! Chiliheadz.

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Folgendes habe ich eben im Netz gefunden.... Neue Mieter müssen ein Tierhalteverbot hinnehmen, während Mieter, die schon da waren, Tiere halten dürfen. Das ist gültig, wenn alle neuen Mieter ab sofort ein Verbot zur Tierhaltung auferlegt bekommen. Ziehen jedoch später Mieter ein, die wieder ein Tier halten dürfen, kann man sich gegen das Verbot im eigenen Vertrag wehren. In der Regel kann der Vermieter nicht dem einen Mieter die Tierhaltung erlauben und dem Anderen nicht. Es gilt das Gebot der Gleichbehandlung. Wenn der Vermieter einem Teil der Mieter die Tierhaltung willkürlich gestattet und dies anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigert, führt das zu so genannten „unerträglichen Unbilligkeiten”

Also meines Erachtens ist mir damit die Hundehaltung erlaubt . Meine Nachbarn von unten sind nach mir eingezogen ... HURRAAAAAAAAAAAA!!!!!

Wenn der VM in einem Wohngebäude einem Mieter einen Hund erlaubt, kann er einem anderen Mieter den Hund nicht verweigern.

Allerdings muss der Mieter trotzdem die Erlaubnis einholen, einen Hund in der Wohnung halten zu dürfen.