Folgendes habe ich eben im Netz gefunden.... Neue Mieter müssen ein Tierhalteverbot hinnehmen, während Mieter, die schon da waren, Tiere halten dürfen. Das ist gültig, wenn alle neuen Mieter ab sofort ein Verbot zur Tierhaltung auferlegt bekommen. Ziehen jedoch später Mieter ein, die wieder ein Tier halten dürfen, kann man sich gegen das Verbot im eigenen Vertrag wehren. In der Regel kann der Vermieter nicht dem einen Mieter die Tierhaltung erlauben und dem Anderen nicht. Es gilt das Gebot der Gleichbehandlung. Wenn der Vermieter einem Teil der Mieter die Tierhaltung willkürlich gestattet und dies anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigert, führt das zu so genannten „unerträglichen Unbilligkeiten”

Also meines Erachtens ist mir damit die Hundehaltung erlaubt . Meine Nachbarn von unten sind nach mir eingezogen ... HURRAAAAAAAAAAAA!!!!!

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Also ich habe eben mit meinem Vermieter gesprochen. Er ist der MEinung da die anderen Mieter den hund schon seit Jahren haben kann er denen die Haltung nciht verbieten. Aber er gibt mir auf keinen Fall die Erlaubnis zur hundehaltung. Er möchte hier keine hundesiedlung haben ..... muss ich das jetzt verstehen?!?!?!?

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