Darf mein Vermieter / eine Person einer dritten Person sagen, dass ich ausgezogen bin?

12 Antworten

Hat der Vermieter dann dieser 3. Person Deine neue Adresse verraten oder nur die Tatsache, dass Du zum 29.02. ausziehst bzw. ausgezogen bist?

Letzteres verstößt garantiert nicht gegen die DSGVO...

Wenn ein Briefträger für Dich Post bringt, muss der Vermieter unweigerlich auch sagen, dass Du verzogen bist...

Das hat mit der DSGVO nichts zu tun. Ja, der Vermieter darf das mitteilen

Der Vermieter unterliegt keinerlei Schweigepflicht.

Und er darf selbstverständlich jedem mitteilen, dass Du nicht mehr in seiner Wohnung lebst.

Ich wüsste nicht, dass der Vermieter der Schweigepflicht unterliegt

Wenn sich alle freuen, wollen die doch genau das hören, von wem auch immer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung