Darf mir mein Vermieter einen Mitbewohner vorschreiben?
Hallo!
Ich wohne in einer 2 Personen WG. Vor einiger Zeit ist meine alte Mitbewohnerin ausgezogen und nun steht ein Zimmer frei. Ich suche nach einer Mitbewohnerin, aber da die Uni momentan die Studenten von zuhause lehrt, habe ich noch keine gefunden. Jetzt kam der Vermieter auf die Idee, das Zimmer an einen Flüchtling aus der Ukraine zu vermieten. Aber mir persönlich wäre es als Frau super unangenehm mit einem Mann zusammen zu leben, den ich kaum kenne und mit dem ich mich im Zweifel kaum verständigen kann. Also nun meine Frage, kann mein Vermieter mir einfach einen Mitbewohner vorschreiben? Hab ich eine Handhabe, sollte ich mich unwohl fühlen, abseits von Ausziehen?
3 Antworten
Das kommt darauf an, was in deinem Mietvertrag steht. Vermietet der Vermieter die Zimmer einzeln? Dann kann er auch bestimmen, wer einzieht. Hat der Wohnung an dich und deine Mitbewohnerin als WG in den Mietvertrag eingetragen, kann er dir nicht einfach jemanden vor die Nase setzen.
das kommt darauf an. wenn der Vermieter einzelne Zimmer vermietet, bestimmt er alleine, wer dort wohnen soll. Dann steht die Küche z.B. nur zur Mitbenutzung zur Verfügung.
Anders ist es wenn er die ganze Wohnung an eine WG vermietet. Dann müssen die Mitglieder aber auch wiederum gemeinsam kündigen. Für Leerstand muss die übrige WG trotzdem die volle Miete für die Wohnung zahlen.
Du wirst doch sicherlich mit dem Vermieter über dieses Problem sprechen können. Ein Flüchtling kann doch auch weiblich sein, gerade was man so mitbekommt ist das doch auch wahrscheinlicher.