Darf mein Lehrer am dem Anfang des Jahres von einem nicht Genügend ausgehen?
Hallo :) Ich würde gerne wissen ob es legal ist, das mein Lehrer am Anfang des Jahres von einem nicht Genügend (5) ausgeht. Also das man sich im Laufe des Jahres auf bessere Noten herauf arbeiten muss. Wenn man zum Beispiel ein Referat macht steht man auf einer 4, mich würde es sehr interessieren ob das legal ist. Danke!
3 Antworten
Wie meinst du das mit "davon ausgehen".
Das der lehrer erwartet oder die vermutung hat das du am ende des schuljahres ne 5 aufm zeugniss haben wird. Ist durchaus schon legitim vom lehrer. besonders wenn du im letzten jahr schon eine hattest. Vieleicht nicht besonders sinnvoll vom lehrer. Aber dagegen spricht jetzt prinzipiell nichts.
Ansonsten: Die noten fangen am anfang des schuljahres bei null an. Nur wenn deine erste note tatsächlich ne 5 ist. Müsstest du dich quasi "heraufarbeiten". Wobei das auch nicht der richtige ausdruck ist.
Hmm das klingt etwas komisch. Weil die notevergabe eigentlich vom Kultusministerium durchaus geregelt ist. Sofern es hier halt ne normale staatliche schule ist.
Du solltest vieleicht mal ganz unschuldig mit dem Dikretor reden (oder deine eltern) das er dir mal die notenvergabe erklären sollte.
Also so wie ich das verstehe stehst du zu Beginn des Schuljahres, ohne dass irgendeine Leistungsüberprüfung stattgefunden hat, auf eine 5, und wenn du dann auf die erste Prüfung eine 1 bekommst stehst du auf eine 3 oder wie?
Nein, das darf der Lehrer selbstverständlich nicht, er kann die Noten nicht einfach willkürlich nach eigenem Ermessen festlegen und auch nicht die Noten vom vorhergehenden Schuljahr in die Beurteilung mit einbeziehen. Die Note muss auf der tatsächlich während des Schuljahres erbrachten Leistung basieren.
ne, so funktioniert Notengebung nicht
Danke für deine Antwort, Also bei diesem Lehrer fangen die Noten nicht bei Null an sondern bei einer 5