Darf man trotz einer Auftragsbestätigung vom Kauf zurücktreten?
Hallo, ich habe mich über die Vorgehensweise eines online-Shops sehr geärgert und kein Interesse mehr, dort zu kaufen. Nun hatte ich aber zwischenzeitlich eine Auftragsbestätigung mit einer Zahlungsanweisung erhalten. Erst, wenn ich bezahle, wird geliefert. Nun ist meine Frage: kann ich das ignorieren, oder bin ich wegen der Auftragsbestätigung verpflichtet, die Ware DOCH zu kaufen?
9 Antworten
man schreibe dem Händler ob er mit einer Stornierung einverstanden ist; da Vorkasse vereinbart wurde, bist du bei Überschreitung in Verzug.
Sie können auf Kauf bestehen, dann kannst von deinem Recht des Widerrufs gebrauch machen.
unüblich ist Vorkasse nicht.
Durch die Auftragsbestaetigung duerfte ein bindender Kaufvertrag zustande gekommen sein. Ob du ein Widerrufsrecht hast, komm darauf an, ob du als Verbraucher ("privater" Kunde) bestellt hast oder nicht. Ausserdem kommt es auf die Art der bestellten Ware oder Dienstleistung an. Was also hast du bestellt und in welcher Funktion?
Das Fernabsatzgesetz ist sehr eindeutig. Du kannst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware noch vom Vertrag zurück treten. Vorher kannst du die Richtigkeit der Sendung ja gar nicht kontrollieren.
Ich würde das nach einem so arbeitsreichen Leben niemandem ankreiden, empfehle aber als Kompromiss immer, einfach "Fernabsatzrecht" zu gebrauchen statt "Fernabsatzgesetz"^^
Ich würde das nach einem so arbeitsreichen Leben niemandem ankreiden ...
Bei "Der Hans"? Hast du dessen Beitraege mal verfolgt?
Also irgendwo hat er mal kurz seine Biographie beschrieben und die hab ich auch für plausibel gehalten; erklärt eine gewisse Nähe zu Rechtsfragen und macht vllt sogar die eine oder andere Ungenauigkeit verzeihlich. Insgesamt nicht unsympathisch. Aber seltsam über ihn zu schreiben, als wäre er nicht hier - aber was soll man auch machen, wenn er sich selbst nicht äußert :D
Und ja, natürlich ist das immer wieder ironisch, wiederholt gewisse Fehler beim "Rechtsexperten" zu entdecken, aber er hat sich, soweit ich weiß, auch nicht um diesen Titel beworben und kann ja trotzdem schon viel, auch in rechtlicher Hinsicht geholfen haben. Ich find es okay und gönne es ihm^^ Ehrlich gesagt bin ich sogar ein bisschen neidisch :D Aber so viele Beiträge zu schreiben, von denen dann so wenige als Hilfreichste Antwort ausgezeichnet werden.. ich glaub, das mach ich erstmal nicht mehr.
Bei jedem Online-Shop kannst du deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Schau in die AGB, wann der Vertrag als abgeschlossen gilt.
Per Fernabsatzgesetz hast Du 14 Tage um vom Vertrag zurückzutreten. Da ist auch eine Auftragsbestätigung egal.
Anders verhält es sich, wenn extra für dich etwas erstellt worden ist. Zum Beispiel ein Schrank, der genau nach deinen Angaben erstellt wird. Da kann es sein, dass Du die Arbeit dennoch bezahlen musst, die in das Stück eingeflossen ist.
Du als Experte fuer "Recht" argumentierst tatsaechlich im Jahr 2019 noch mit dem seit 2002 nicht mehr existierendem Fernabsatzgesetz? Meine Guete Hans, was du doch so alles verschlafen hast.