Darf man RFC 1918 Adressen für ein Transfer Netz zwischen zwei BGP Routern verwenden?
Es ist ja so, dass RFC 1918 Adressen, wie z.B. 192.168.0.0/16 nicht im Internet geroutet werden dürfen. Dürfen aber jetzt solche Adressen für ein Transfernetz zwischen zwei BGP Routern verwendet werden? Diese Adressen werden ja nicht Geroutet, sondern dienen ja nur dazu, damit die zwei BGP Router miteinander kommunizieren können.
3 Antworten
Sofern die beiden Router sich auf Link-Ebene sehen können: Ja, natürlich.
Exemplarisch, ein CIX beherberge die Border Gates diverser Anbieter. Dann kann im Verknüpfungsnetz des CIX zwischen den Border-Gates als Transfernetz natürlich auch ein Netz mit privaten IP-Adressräumen aufgespannt werden inklusive Routinginstanzen.
Diese Adressen werden ja nicht Geroutet,
Und genau da hast du den Knackpunkt gefunden.....
Wie soll eine Kommunikation über Internet mit zwei Routern funktionieren, wenn diese IP-Adressen verwenden wollen, die eben nicht geroutet werden? Das geht also nicht.
Was hingegen geht -> eine VPN-Verbindung zwischen den beiden Routern, die von beiden Geräten mit der routingfähigen öffentlichen IP aufgebaut wird. Die Kommunikation innerhalb des Tunnels wiederum kann dann mit den Adressen aus den privaten Adressräumen erfolgen. (Nur hat das dann wieder nichts mit BGB zu tun.)
Normalerweise benutzt man deswegen für die Router-Router Kommunikation im ipv4 Adressbereich /30 Masken. Wenn diese im gleichen Netzbereich hängen.