Darf man mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren oder nur auf der Straße?

5 Antworten

Kinder unter 8J: Nur auf dem Gehweg

Kinder zw. 8J und 10J: freie Wahl, entweder Gehweg oder Radweg oder Fahrbahn

Kinder ab 10J (und natürlich auch Erwachsene): Nur Radweg oder Fahrbahn

Ein Kind ab 10J oder ein Erwachsener darf lediglich auf dem Gehweg fahren, wenn es/er ein Kind unter 8J begleitet. Allerdings dann auch entsprechend langsam und rücksichtsvoll Fußgängern gegenüber und auch nicht mit einem Lastenrad.

Ansonsten haben Personen ab 10J mit dem Fahrrad nichts auf Gehwegen zu suchen.

https://www.adfc.de/artikel/rechtliche-bestimmungen-bei-kindertransport-und-begleitung

Das kommt darauf an, wie der gekennzeichnet ist. Ist er als gemeinsamer Fuß- und Rad weg gekennzeichnet, dann ist er sogar Nutzungspflichtig. Das heißt, Du musst den nutzen. Ist der nicht als solcher gekennzeichnet und es gibt keinen gesonderten Radweg, so musst Du auf der Straße fahren.

Ab einem gewissen Alter (ich glaube das hat sich letztens einige Male geändert) bist du verpflichtet, auf der Straße zu fahren, wenn kein gekennzeichneter Fahrradweg vorhanden ist.

Wenn kein Radweg da ist dann Straße.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung