Darf man mit 16 wegziehen?
Hey. Ich bin 15 Jahre alt.. Habe ziemlich oft stress mit meiner Mutter und meinem Stiefvater.. Mein Freund wird dieses Jahr 17 und möchte mit 18 ausziehen.. Die Frage ist ob ich mit 16 zu ihm ziehen dürfte? Hab ja sowas gehört, dass ab 16 nur mit der einverständniss der Eltern geht.. Stimmt das? Danke im vorraus!! :)
11 Antworten
Noch sind Dein Eltern in der aufsichtspflicht. Wenn sie nicht zu stimmen wird das nix
Du kannst mit dem Einverständnis der Eltern mit 16 ausziehen. Wenn deine Eltern ihre Zustimmung nicht geben kannst Du auch die Zustimmung einklagen. Du solltest dir aber überlegen wovon (Geld) du leben willst...
Du bist bis 18 schulpflichtig und musst danach noch mindestens 3 Jahre eine Ausbildung machen, die deine Eltern bezahlen müssen. Insofern kannst du dir Stress mit deinen Eltern nicht erlauben. Das Gesetz verpflichtet sie dazu und dich, dir deine Obhut bei den Eltern zu suchen.
Du darfst also nichts ohne deine Eltern. Frage mich, warum die heutige Jugend auch so frech ihren Eltern gegenüber ist. Wir hätten uns früher sowas gar nicht mal getraut zu fragen!
Wie willst du ausziehen? Du musst Miete zahlen, die minimum 800 Euro kostet, dafür brauchst du aber erstmal eine abgeschlossene Berufsausbildung, damit du Geld hast, um eine Miete bezahlen zu können.
Hast dein Freund 2000 Euro im Monat, um dich, sich und die Miete durchzubringen und euch ein Auto zu leisten? Ich glaube, ihr versteht noch nicht viel von der Welt!
Ganz schön abgezockte Antwort..kennst wohl nur deine Eltern die immer nett zu dir sind.
Du siehst ja an Deinem Freund, dass er bis 18 warten muss! Fragt sich nur, wie er eine eigene Mietwohnung finanzieren will! Selbst wenn das ginge, zu ihm zu ziehen: Womit bezahlst du dann Deinen Mietanteil? Inventar, Strom, Wasser, usw.? Essen, Kleidung, dazu noch Schule/ Lehre, Fahrtkosten ? Wär´scho g´schickt!: Da könnte man´s so richtig krachen lassen, keiner mault oder verlangt oder verbietet ´was...coole Sache, aber utopisch!
Deine Eltern können das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben deshalb ja! Zusätzlich wird zumindest in der Schweiz die Vormundschaft informiert, wenn man ganz von zuhause auszieht! Auch wenn die Eltern es erlauben. Ausserdem ist die Frage, ob ihr euch eine Wohnung leisten könnt, was macht ihr bei stress? etc.... es gibt also vieles zuklären!
Wenn du aber über die Situation unglücklich bist, dann informier das Jugendamt
...liebes ginamäuslein, diese "Rosarote Brille", durch die man in diesem Alter noch die Welt sieht, habe ich mir schon längst abgelegt. Und jede einzelne Überlegung von Dir, bezüglich der finanzierbarkeit, war goldrichtig. Und in 2 Jahren kann noch viel geschehen. Liebe Grüße von Deinem Manni ♥