Darf man kaputte 230V Stecker mit Gießharz reparieren oder duplizieren (und benutzen)?

2 Antworten

Bei solchen Dingen musst du aufpassen, da du hierbei bestimmte Regeln und Normen einhalten musst und diese auch nachweisen können musst.

Da es hier um ein potentielles Rechtsthema geht Rate ich dir sehr dazu, dass du zu einem Ingenieursbüro gehst und dich dort Beraten lässt. Die haben die Normen, die können dir die Informationen einholen welche Tests etc hier überhaupt notwendig sind und die können dir am Ende auch sagen ob es wirtschatlich überhaupt Sinn macht. Denn wenn du einen Prozess, ein Harz oder ein Produkt, Nachbau eines Produktes etc. zertifizieren lassen musst. Kostet die gesamte Prüfung beim TÜV meist im Bereich von 5k-10k Euro, je nachdem welche Dinge geprüft werden müssen.

Mein Tipp ist daher stelle die Frage einem Ingenieursbüro und die geben dir oft auch gratis eine Einschätzung aus eigener Erfahrung was auf dich zukommt oder womit du rechnen musst. Gegen etwas Geld bekommst du dann am Ende eine Detailierte Analyse was zu machen ist und wie du dich absichern kannst und wenn es Tests usw zu erbringen gibt helfen die dir auch dabei diese Tests umzusetzen.

Wenn du potentiell unsichere Geräte verkaufst stehst du nämlich bereits mit einem Bein im Gefängnis und so eine Info würde ich mir nicht von einem Laienforum einholen.

Wenn du es hinbekommst, aus Epoxydharz das betreffende Isoliergehäuse nachzufertigen (am besten mit etwas Glasfaser), ist das vielfach elektrisch besser als jedes alte Original.

Sowohl von der Temperaturfestigkeit als auch Isolierfähigkeit brauchst du dir keine Gedanken zu machen, die sind besser als jedes handelsübliche Thermoplast.

Mir ist nur nicht klar, wie du das mit den Kontakten machen möchtest. Denn nur das spröde gewordene Gehäuse von außen zu flicken kann es nicht bringen, weil die Befestigung der Kontakte im Inneren dann auch nicht mehr sicher sein kann.

Deshalb wäre es doch viel einfacher und sicherer, wenn du handelsübliche Kaltgeräte-Einbaustecker in eine entsprechend selbst hergestellt kleine Flanschplatte montierst, die geeignet in die alten Nähmaschinengehäuse eingesetzt wird. Die Flanschplatten kannst du z.B. aus Alu lasern lassen - sehr elegant und hochwertig. Oder du lässt diese farblich pulvern.

Vergiss den Schutzkontakt nicht - dazu gibt es zugelassene Erdungsnieten mit 6,3mm Flachsteckanschluss, die selbst in lackierten Gehäusen oder Alu sicher kontaktieren.

Wer sich hier im Forum ernsthaft einbildet, TÜV und Sicherheit passen stets zusammen, da kann ich nur müde lächeln, so viele völlig unvorschriftsmäßige Anlagen und Stromversorgungen mit wirklich gefährlichen Mängeln ich schon mit TÜV-Gutachten habe erleben "dürfen". Von vergessener Schutzerdung einer 630 kVA- Hauptverteilung bei einer norddeutschen Privatbahn, wo zu allem Überfluss auch noch PE und N verwechselt wurden, Biegeradien bei 4x 150² von knapp 80mm, bis hin zu den gefährlichen Bewegungsmeldern von Lidl und Aldi, wo man einfach die Schrauben falsch montiert hat. Die Geräte zerlegen sich nach 1-2 Jahren selbsttätig und lassen offene Steckkontakte in der Steckdose mit Kabelresten zurück. Natürlich mit GS vom TÜV (sie fallen einfach auseinander im Betrieb. Mehrfach so auch mit unterschiedlichen "Generationen" der Geräte beobachtet worden). Oder eine reklamierte Lidl-Heizdecke, bei der auf einmal blanke Teile mit voller Netzspannung sich durch das China-Polster drückten - einfach der Wahnsinn! (TÜV, GS, CE).

Verantwortung sieht anders aus.

Das soll aber kein Freibrief für Hobbybastler sein, an Elektrogeräten beliebig unsachgemäß herumzubasteln! Im Gegenteil: Sachkunde gehört stets dazu. Aber wer hindert dich daran, das fast fertige Gerät einfach deinem Elektriker vorzustellen? (Nix Gutachten, also bitte!) Der prüft das gern und einfach nach.

Also: stets verantwortlich handeln - und nach Lösungen mit käuflichen Teilen suchen. Es muss doch kein Baumarkt- oder Aldi- Schrott sein.

Alles Gute!

Kelec  09.03.2024, 09:48

Ganz so ist es nicht. Du musst als Inverkehrbringer der Ware zumindest in Österreich bestimmte Konformitäten erklären, du musst sie zwar nicht zwingend nachweisen aber erklären. Den Nachweis nach dieser Konformität erbringt dann eben eine Prüfstelle.

Im Falle einer Prüfung müssen diese Dinge dann auch der entsprechenden Norm genügen sobald du als Hersteller die Konformität erklärst.

Insbesondere bei Haushaltsgeräten ist nach elektrischer Sicherheit ab 15W aufwärts (was bei einem Netzstecker immer gegeben ist) eine erhöhte Einstufung nach Brennbarkeit verlangt was bei Kunststoffen das bestehen von Glow Wire Tests verlangt und nicht alle Epoxidharze erfüllen die Anforderungen.

Es kommt also in der konkreten Frage auf das Harz an. Wenn für dieses Harz die Brennbarkeit und sonstige Tests passen dann musst du das Gerät natürlich nicht prüfen lassen, denn wie gesagt die Prüfung bei einer Prüfstelle ist nur eine Rückversicherung aber eigentlich nicht zwingend notwendig.

Was natürlich die Reperatur von Geräten angeht ist es eine Grauzone da du ja selbst kein wirkliches Produkt vertreibst sondern nur ein bestehendes Produkt reparierst, hier ist es zwar so, dass genau genommen das Reparierte Gerät auch das alles einhalten muss allerdings werden solche Geräte nicht am "freien Markt" vertrieben weswegen auch niemand die Qualität der Arbeit prüfen wird.

Das wäre nur in einem konkreten Schadensfall relevant. Wenn zB irgendjemanden die Bude abbrennt und nachgewiesen wird, dass der Stecker die Brandquelle war wird natürlich die Schuldfrage geklärt und wenn hier grob fahrlässig ein nicht zulässiger Stecker verbaut wurde muss man das als Reperateur verantworten. Ab wann in so einem Fall grobe Fahrlässigkeit vorliegt und wann nicht kann ich allerdings nicht sicher sagen. Für einen Hersteller wäre es aber bereits grob Fahrlässig für Haushaltsgeräte sich nicht an die Haushaltsgerätenorm zu halten.

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