Darf man in der Arbeit zu einer Aufgabe gezwungen werden?

8 Antworten

Wenn in der Apotheke z.B. orthopädische Strümpfe verkauft werden, gehört das zu ihrem Arbeitsbereich. Falls sie damit nicht nicht einverstanden ist, kann sie ja kündigen und sich eine andere Arbeit suchen.

wenns in deinem arbeitsvertrag steht ja. ansonsten droht kuendigung

Stütrtumpfe sind medizinisch.

Das ist Arbeitsverweigerung.

Kann sie bürgergeld beantragen

Naja, dann muss sie sich einen anderen Job suchen. Natürlich braucht so eine Apotheke Fachleute und nicht Sensibelchen, die sich ihre Arbeit aussuchen wollen.

Wenn sie einfach kündigt, wovon will sie dann leben? Dann gibt es eine dreimonatige Sperre beim ALG1.

Wenn die Strümpfe verkauft werden muss sie das wohl machen, ich glaube auch nicht das es ständig vorkommt.

Hier ist nicht die Frage ob sie das muss, sondern ob sie arbeitsfähig ist. Sie ist empfindlich, dann muss sie sich mal zusammenreißen. Wenn sich jeder Arbeitnehmer in unserer Gesellschaft so anstellt, dann gute Nacht.

Jeder hat bestimmt Aufgaben die nicht so toll sind.