Kann ich als Minderjähriger nach einer Kündigung gezwungen werden zu arbeiten?

4 Antworten

Die reguläre Kündigung würde ich schnellstens zum frühestmöglichen Termin schriftlich einreichen. ('Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum xx.xx.xxxx'. Ich bitte um eine Arbeitsbescheinigung').

Darüber hinaus könntest du deine Situation schildern und einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Das ist eine Möglichkeit, um in gegenseitigem Einverständnis zu regeln, dass du vorher, z. B. sofort ausscheiden kannst. Das ist sicher sinnvoller, als wenn du die restliche Zeit nur mit halber Kraft arbeiten würdest.

So würde ich es an deiner Stelle machen.

Natürlich. Auch für minderjährige gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Du musst noch weiterarbeiten, aber du kannst ja auch ein paar Tage Urlaub nehmen.

Ja kannst du. Du hast in aller Regel eine Kündigungsfrist