Darf ich das als Pflegehelferin?
Hallo, bin seit über einem halben Jahr in der Mobilen Pflege tätig... nun kamen mir div. Dinge zu Ohren, hier würde ich gerne was von erfahrenen oder wissenden erzählt bekommen. Wie gesagt, ich bin Ungelernt und habe keinerlei Schulungen hinter mir was die Altenpflege betrifft. Zu meinen Aufgaben gehört :
Verabreichen gestellter Medis, die ich mir je nach Schicht aus der Wochendosette nehme.
Verbandswechsel/Wundversorgung eines SBK Katheters.
Verabreichen einer Rektalen Medi.
Kompressions Strümpfe an/aus ziehen.
Sowie Hauswirtschaft und Grundpflege.
Nun hörte ich, das dieses NICHT von einer PflegeHELFERIN gemacht werden darf, ausgenommen Grundpflege und Hauswirtschaft.
Kann mir jemand dazu genaues Sagen ?
Ich bedanke mich.
3 Antworten
Das ist richtig. Rein rechtlich darfst du das auch nicht! Da ist mindestens der pflegebasis Kurs fällig.
Aus Erfahrung weiß ich aber, dass sehr viele Pflegeeinrichtungen so unterbesetzt sind das es denen egal ist.. kann dir mindestens 3 Adressen in Berlin sagen wo du, wie du, als ungelernte sofort eine Stelle bekommen würdest....
Genauso ist es. Du darfst Grundpflege und Hauswirtschaft übernehmen, sonst nichts! Teile der Bedarfspflege (z. B. Antithrombosestrümpfe anziehen oder gestellte Med verabreichen) nur nach Einweisung und Delegation.
Die Dir vorgesetzten Fachkräfte sind dran, wenn Du einen Fehler machst, weil Du eine Aufgabe falsch ausführst, die die Du nicht ausgebildet bist. Wende Dich an den MdK in Deiner Stadt. Nur weil es in vielen Pflegediensten so läuft, heißt das nicht, dass man es tolerieren muss. Es werden Gesundheit und sogar Leben von Hilfsbedürftigen riskiert!
Das werde ich tun ! Ich hoffe auch das mir glauben geschenkt wird, wenn ich denen sage, das mir das tatsächlich bis Dato nicht bewusst war, das ich das nicht darf...
Denke schon dass sie es dir glauben.
Sonst wäre es ja ziemlich bescheuert von dir, sie zu verpfeifen, hättest du es gewusst.
Du bekommst keinen Ärger. Aber deine Pflegeeinrichtung kann sich dann aufjedenfall warm anziehen 🙈
Das kann der MdK anhand der Pflegedokumentationen, Dienstpläne usw. ja ersehen, wer welche Leistung erbracht hat.
Jetzt ohne dass man das missversteht, aber ist es nicht so dass ich die Arbeit einer examinierten gemacht habe aber vergütet wurde als Hilfskraft theoretisch müssten die mir doch noch draufzahlen.
http://www.pflegehelfer.org/dienste-eines-pflegehelfers.html
Ich lese da nichts von Hauswirtschaft.
Verschissener Verein. Die lasse ich auflaufen. Hab ich mich ja so gesehen Strafbar gemacht.