Darf man eine "Tageskarte" des städtischen Nahverkehrs nach Benutzung weitergeben?

4 Antworten

Hallo lincolnsixdelta,

in den AGB´s dürfte eindeutig stehen, dass diese Tageskarte nur von einer einzigen Person genutzt werden darf.

Wenn eine weitere Person die Fahrkarte nutzt, liegt strafrechtlich ein Betrug nach folgender Rechtsgrundlage vor:


§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Es begeht aber nicht nur derjenige einen Betrug, der die Fahrkarte rechtswidrig benutzt, sondern auch derjenige, der seine Karte weitergibt.

Es langt wie Du dem § 263 StGB entnehmen kannst auch, wenn man einem Dritten einen Vermögensvorteil verschafft und das tust Du ganz klar mit der Weitergabe des benutzen Tickets .


Klar ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass das auffällt, wenn man eine Karte die keinen Namen enthält weitergibt.

Aber Deine Frage war, ob man die Tageskarte weitergeben darf und die Antwort ist eindeutig: NEIN, darf man nicht und man begeht mit der Weitergabe eine Straftat.

Schöne Grüße
TheGrow

Das dürfte in den allermeisten Verkehrsverbünden nicht erlaubt sein!

Aus eigener Kenntnis kann ich das nur zu AVV und VRS sagen: Dort muss  man auf den Tageskarten seinen Namen eintragen, ohne Namen ist die Karte nicht gültig.

 Zwar sind die Kontrolleure meistens so kulant, dass man den noch eintragen kann, wenn man das bis zur Kontrolle "vergessen" hat. Theoretisch könnten sie aber, wenn eine Tageskarte ohne Namen vorgezeigt wird, wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein auch direkt 60,- erhöhtes Beförderungsentgelt kassieren - bei einer Karte mit falschem Namen sowieso ...

Ich denke, dass dürfte in anderen Verkehrsverbünden ähnlich sein.

ja selbstverständlich, aber solange KEIN Name drauf steht.
Wenn du weitergeben willst, mach es ruhig, es ist DEINE Karte und du kannst damit machen und lassen was du willst. 
Kleiner Tipp, wenn du nur 2 mal fährst, dann kauf keine Tageskarte XD

TheGrow  25.10.2015, 10:29

Das sehen die AGB´s des Verkehrsunternehmens aber anders und der Fragesteller würde mit der Weitergabe sogar den Straftatbestand des Betruges erfüllen.
 

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TheGrow  25.10.2015, 15:45
@DieLegendaereFr

Die Frage des Fragestellers war nicht ob man das überprüfen kann, sondern ob man die Fahrkarte weitergeben darf.

Und diesbezüglich ist Deine Antwort schlichtweg falsch, wenn Du schreibst

ja selbstverständlich, aber solange KEIN Name drauf steht.
Wenn du weitergeben willst, mach es ruhig, es ist DEINE Karte und du kannst damit machen und lassen was du willst.

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DieLegendaereFr  25.10.2015, 18:10
@TheGrow

Hiermit hast du Recht, aber ich würde es trotzdem weitergeben. Sowas kann man nicht überprüfen und wenn weitergeben Betrug ist, dann mache ich nichts anderes als die Busgesellschaft. Für mich ist Busticket 5-10€ auch Betrug.

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claushilbig  25.10.2015, 22:02
@DieLegendaereFr

Das kann ganz leicht überprüft werden: Auf allen Tageskarten, die ich kenne (d. h. im AVV und VRS), muss ein Name eingetragen werden, sonst sind die nicht gültig. Wer ohne Namen auf der Karte erwischt wird, darf theoretisch direkt 60,- zahlen (wenn der Kontrolleur nicht so freundliche ist, den Namen nachträglich eintragen zu lassen).

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Klar, steht ja nirgendwo dein Name Drauf.

TheGrow  25.10.2015, 10:29

Das sehen die AGB´s des Verkehrsunternehmens aber anders und der Fragesteller würde mit der Weitergabe sogar den Straftatbestand des Betruges erfüllen.

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claushilbig  25.10.2015, 21:48
steht ja nirgendwo dein Name Drauf.

Falsch!

Auf allen Tageskarten, die ich kenne, muss man den Namen drauf schreiben. Ohne Namen sind sie ungültig, wenn man damit "erwischt" wird, kann das direkt 60,- kosten ...

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