Darf man eine Drohne auf dem Acker fliegen?
Hey,
Ich habe mir eine DJI Neo gekauft und muss sie nur noch kennzeichnen. Den Erstflug möchte ich auf einem Acker machen der ca. 1 km lang ist. In der nähe gibt es auch keine Wohngebiet, bloß eine Bundesstraße.
In dem Gesetz steht ja dass man die Drohne nur in Sichtweite fliegen darf, aber was wenn man jetzt weiter außer Sichtweite fliegt und die 1 km erreicht? Könnte man dann theoretisch Probleme mit dem Gesetz bekommen, wenn man das auf einem Acker macht?
Die Reichweite der Drohne ist ja nicht begrenzt, man kann also problemlos 7 km weit fliegen.
Aber das möchte ich nicht ausreizen.
Lg
1 Antwort
Für Flüge in der Kategorie „offen“ sind nur im VLOS-Betrieb zulässig. Einzige Ausnahmen sind der Follow-me-Modus oder ein zusätzlicher, qualifizierter Beobachter, der Sichtkontakt zur Drohne behält (und permanent mit dem Piloten in unmittelbarem Kontakt steht). Und ja, wenn du gegen diese Vorgaben verstößt, wirst du Ärger bekommen.
Bedenke bitte auch, dass die DJI Neo lt. Hersteller keine Hindernisvermeidung unterstützt. Die Kollisionsvermeidung liegt alleine bei dir - und nein, die Beobachtung der Videoübertragung genügt dafür objektiv nicht.
Weil die Drohne nicht feststellen kann, ob du sie siehst oder nicht. Wenn du hinter einem Gebäude stehst oder die Drohne hinter dir fliegt, ist das auch bei einem Abstand von 50 m verboten.
Okay das habe ich mir auch schon durchgelesen.
Was ich aber nicht verstehe ist warum man bei den Drohnen 7 km weit fliegen kann und dass man das nicht auf Sichtweite begrenzen kann so wie die 120 Meter höhe.
Somit könnte ja jeder theoretisch das Gesetz brechen, oder Unbeabsichtigt.
Im Normalfall reicht die Fernsteuerung ja 10 Km weit, (Mit Toleranz)
LG