Darf man eine Beziehung mit seiner Lehrerin haben?
Wenn die Lehrerin nicht verheiratet ist, hat man das Recht, oder wird das als eine Straftat bewertet ?
Danke im Voraus
3 Antworten
Dier Lehrerin wird einen Teufel tun und etwas mit einem abhängigen Minderjährigen anfangen. Sie fliegt von der Schule, verliert dabei eventuell ihre Pensionsansprüche (und muss dann im Alter evtl. Harz IV beantragen).
Das bist Du ihr mit Sicherheit nicht wert, oder sie ist irre.
Und was willst Du mit einer Irren?
Das ist falsch formuliert, denn der Schüler hat ja keine Straftat begangen vor der er "davon kommt".
Die Lehrerin hatte sich nicht unter Kontrolle, glaubte, dass man nicht mehr für sein Tun verantwortlich ist, wenn einen die wilde "Liebe" packt, und hat dadurch bewiesen, dass sie für diesen Job absolut ungeeignet ist.
Für die Lehrerin wäre es eine Straftat.
Halte durch! Widerstehe! Denk an dein Abitur!
Es geht ja hier nicht um mich ?! Und der Schüler hatte seinen Spaß und kommt einfach so davon ?!