Darf man ein Rambo Messer mit sich führen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was bitte ist denn für Dich ein "Rambo-Messer"? Für das Gesetz zählen konkrete Daten wie Klingenlänge, ein- oder zweiseitig angeschliffen, vorgesehener Zweck des Messer (ist es eine Waffe) und solche Dinge.

Die Definition "Rambo-Messer" wird dort nicht berücksichtigt.

Zur "Verteidigung": Das ist Quatsch. Alles Tiere bei uns in Deutschland im Wald sind Fluchttiere, die hauen vor Dir ab. Und Wildschweine greifen auch nicht grundlos an, wenn Du sie in Ruhe lässt und nicht z.B. zwischen Bache und ihre Frischlinge (also Mutter und ihre Kinder) gehst. Die werden sich im Normalfall aber bereits "verdrückt haben", bevor Du sie überhaupt mitbekommst, die nehmen Dich nämlicher eher wahr als Du sie.

Welche Messer sind erlaubt?

Da zitiere ich mich mal selber, das habe ich hier schon einmal beschrieben:

Grundsätzlich ja, Du darfst ein Messer bei Dir haben.

Aber es gibt da bestimmte Einschränkungen bzw. Verbote die zu beachten sind. Im Detail kann das im Waffengesetz nachgelesen werden (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html).

Hier eine grobe Zusammenfassung:

Erlaubt sind Taschenmesser, so lange sie 

  • keine Waffe sind (1)
  • nicht unter die Kategorie "verbotene Gegenstände" fallen (2)
  • nicht dem Führungsverbot (3) unterliegen

Erlaubt sind feststehende Messer, so lange sie

  • keine Waffe sind (1)
  • nicht unter die Kategorie "verbotene Gegenstände" fallen (2)
  • eine Klingenlänge von 12cm oder weniger haben

 

(1) Waffen

Bei den Messern gibt es bestimmte Arten, die eindeutig als Waffe eingeordnet werden, weil sie speziell auf diesen Zweck hin entworfen wurden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Dolche (spitz zulaufende Klingen, die beidseitig geschärft sind)
  • Karambit
  • Alles was sonst noch vom Gesetz als "Hieb- und Stosswaffe" eingestuft wurde (siehe Gesetz und seine Anlagen sowie die so genannten "Feststellungsbescheide" des BKA in denen das jeweils für bestimmte Messer durch Gutachter im Einzelfall festgestellt wurde.)

 

(2) Verbotene Gegenstände

Alleine der Besitz der folgenden Gegenständen stellt schon eine Straftat dar (Verstoss gegen das Waffengesetz):

  • Faustmessern (Messer, bei denen der Griff quer zur Klinge steht) Ausnahme: Kürschner, Jäger
  • Fallmesser (Messer, bei denen durch Lösen einer Sperre die Klinge nach vorne aus dem Griff heraus "fällt" und dann durch loslassen der Sperre festgestellt werden)
  • So genannte Butterfly- oder Balisong-Messer
  • so wie weitere Dinge, die im Gesetz und dessen Anlage nachgelesen werden können...

 

(3) Führungsverbot

Es gibt Messer, die man zwar legal besitzen und zu Hause auch verwenden darf, die man aber trotzdem nicht "führen" darf (also in der Öffentlichkeit dabeihaben), wenn man keinen "allgemein anerkannten Grund" hat (schwammige Formulierung dazu bitte selber im Gesetz in §42a nachlesen. Ich würde im Regelfall davon ausgehen, dass er nicht vorliegt). 

Ausnahme wäre nur der "Transport" eines solchen Messers in einem verschlossenen Behältnis, damit es nicht "zugriffsbereit" ist und unterwegs "mal eben" herausgeholt werden kann.

Zu diesen Messern mit "Führungsbeschränkung" zählen unter anderem:

  • Einhändig zu öffnende Messer, deren Klinge im geöffneten Zustand "einrastet" (= so genannte "Einhandmesser").
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm.
  • Bestimmte Springmesser

Nein.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Verteidigen ist nicht verboten. Aber auch kein anerkannter Grund um ein Messer entgegen §42a zu führen.

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Nein, darfst du nicht. Und was für ein Tier soll dich anfallen? Ein Reh? N Fuchs? N Specht?

Wenn es ein Wildschwein ist, bringt dir n Messer nichts. Greift dich eins an: Rauf auf den nächsten Baum, oder besser: gar nicht erst in die Nähe gehen. Siehst du eins auf dem Weg oder in der Nähe, geh in die andere Richtung.

Waldmensch70  21.11.2019, 10:55

Und die Wahrscheinlichkeit, dass ihm überhaupt ein schlecht gelauntes Wildschwein begegnet ist... Naja, sagen wir "extrem niedrig".

Keine Ahnung, warum in letzter Zeit diese Vorstellung von "Wildschweinangriffen" so durch das Internet wandert (ist ja nicht nur hier so).

Danke Dir für Deine Antwort!👍

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@ Leestigter:

Ich habe jetzt schon mehrmals gelesen: Man darf auch Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm "dabei haben" - allerdings in einem verschlossenen Behältnis, das verhindert, dass es zugriffsbereit für jedermann ist.

Als verschlossener Behälter gilt auch ein Rucksackfach, dessen Doppelreisverschluss mittels eines kleinen Vorhängeschlosses vor unbefugter Öffnung gesichert ist - dabei ist irrelevant, ob es ein spezielles Sicherheitsschloss ist. Ein einfaches Zylinderschloss mit Schlüssel oder Zahlenkombination reicht aus.

Für Messer mit Klingen über 12cm bestehe lediglich ein "öffentliches Trageverbot".

Quelle: https://www.otter-messer.de/service/wissenswertes/welche-klingenlaenge-ist-erlaubt/

Was stimmt nun, oder habe ich etwas Wesentliches überlesen/übersehen?

Woher ich das weiß:Recherche

NEIN

Alle "Rambo" Messer sind feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm!

Dürfen damit nicht geführt werden, deine Begründung taugt nichts, das kannst du auch mit einem Opinel 25 und das kannst du auch ausgeklappt legal führen!

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