4 Antworten

Nein absolut nicht, stürzt z.B. ein Fußgänger oder ein anderer Fahrradfahrer vor Schreck und kommt zu Schaden, heißt das:

§315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

§ 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Andere Einrichtungen als Fahrradklingeln wie Hupen oder Radlaufglocken sind an Fahrrädern nicht zulässig und dürfen damit auch streng genommen nicht angebracht sein, das macht § 64a StVZO unmissverständlich klar:

„Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.“

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/64a-stvzo/#:~:text=Andere%20Einrichtungen%20als%20Fahrradklingeln%20wie,diesen%20Fahrzeugen%20nicht%20angebracht%20sein.

Woher ich das weiß:Recherche
Bruhz  25.03.2023, 21:32

Wie sieht es mit ebikes aus?

Z. B das ado a20f?

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Eigentlich darf man sie nicht benutzten, da jegliche Hupen nicht erlaubt sind.* Kann n Bußgeld geben. Ist es mir selebr auch wert. Bin seleber mit einer Hupe am Rad unterwegs.

  • = Wien, AT ausgenommen, da ist selbst das klingeln verboten.
Arksor 
Fragesteller
 29.01.2023, 20:13

weißt du wie hoch das bußgeld ist?

und womit warnt man dann in österreich?

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AntiRedlich  29.01.2023, 20:32
@Arksor

In Wien garnicht, da gibts es n absolutes Hupverbot laut Stadt. ansonsten 15€ wenn man keine Klingel mit dran hat, ansonsten lese ich nix von Bußgeld.

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Darf man, sie darf nur nicht mehrklangig sein.