Darf man den Großeltern die Enkel vorenthalten?

4 Antworten

Gesetzlich geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1685 BGB. Gemäß diesem haben Großeltern ein Recht dazu, ihr Enkelkind zu sehen, so lange dies dem Wohle des Kindes dient.

Wenn es denn Kindern nicht gut tut, dann darfst du den Kontakt abbrechen.

Wenn du sagtest dass die Großeltern dich nur schlecht vor den Kindern machen und diese dann darunter leiden kannst du den Kontakt unterbinden.

Aber wenn das nicht der Fall ist, also die Kinder nicht drunter leiden wurden, und du diesen den Kontakt unterbindest, müssten die Großeltern erstmal sich das Umgangsrecht gerichtlich erkämpfen. Und ob die das machen. Keine Ahnung.

Locker bleiben. Auf sich zukommen lassen. Beweise sichern.

Selbstverständlich haben Großeltern ein Recht darauf, ihre Enkel zu sehen, dies können sie sogar einklagen.

Anders sieht es aus, wenn der Umgang mit den Großeltern nicht zum Wohle des Kindes ist.

Ich würde abwarten was passiert, notfalls würde ich einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten.

Brich den Kontakt ab, es wird sich zeigen, wie sie reagieren.

Aliola 
Fragesteller
 12.05.2023, 09:52

Besteht das Umgangsrecht nicht nur, wenn vorher viel Kontakt da war? Wir haben uns ca alle paar Monate nur gesehen (zu den Feiertagen). Sie hatten die Kinder insgesamt vielleicht in den ganzen Jahren 4-5 Mal alleine betreut.

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Ramboline  12.05.2023, 09:58
@Aliola

Nein, es besteht immer, solange keine anderslautende rechtliche Entscheidung getroffen wurde.

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Aliola 
Fragesteller
 12.05.2023, 10:08
@Ramboline

Dann gilt es aber nur für die Mutter meines Mannes? Ihr Mann ist nur sein Stiefvater.

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Ramboline  12.05.2023, 10:48
@Aliola

Das spielt doch keine Rolle! Er ist der Stiefvater, somit auch der Stiefopa.

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Großeltern haben kein Sorgerecht und kein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn du nicht willst, dass dein Kind bei ihnen ist, können die nichts dagegen machen.