Darf man das Inhaltsverzeichnis einer Facharbeit der 12. Klasse von KI inspirieren lassen?

3 Antworten

Wenn es dafür ein Verbot gäbe, wäre das der Frevel. Mich erinnert die Frage an meine Schulzeit, in der die Benutzung von Taschenrechnern untersagt war. Erst nach und nach merkten die Bediensteten, dass man den technischen Fortschritt durch Verbote nicht aufhalten konnte. Während die Masse der Schüler noch mit dem Rechenschieber hantierte, erlaubte man den Schülern der höheren Klassen die Benutzung der elektronischen Rechenmaschinen, ¡aber nicht in einer Klassenarbeit oder schriftlichen Prüfung! ¿Hääää?

Merke!: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Was in Schulen geschieht, sind Verwaltungsakte. Sie unterliegen bestimmten Rechtsvorschriften. Anordnungen - dazu zählen auch Verbote - bedürfen einer Rechtsgrundlage. Diese sind in Rechtsverordnungen niedergelegt. Sollte Dir also ein Lehrer damit kommen, dass die Nutzung von KI untersagt ist, fragst Du ihn, in welcher Verwaltungsvorschrift das Verbot geregelt ist. Und das Du ihm dankbar wärest, wenn auf diese Regelung, so es sie gibt, schon bei Erteilung der Aufgabe hingewiesen würde.

Gruß Matti

Was ein Quatsch. Das Inhaltsverzeichnis macht man am Schluss. Wenn man den Inhalt eh schon geschrieben hat. Zu dem Zeitpunkt muss man dann nur noch die Textverarbeitungssoftware mit einem Klick dazu bringen, aus den Kapitelüberschriften automatisch das Inhaltsverzeichnis zu generieren.

Ja klar, mehr aber auch nicht.