Darf man da mit Auto herein fahren?
Ja oder nein

4 Antworten
Vorschriftzeichen: Verkehrsschild Roter Kreis mit Auto: Durchfahrt verboten
251 Verbot für Kraftwagen (und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)Zeichenbeschreibung:
Dieses Verkehrszeichen ist ein rundes Schild mit roter Umrandung und Auto in der Mitte.
Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVOVerkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen (und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)
Dieses wichtige Vorschriftzeichen heißt: Durchfahrt verboten! Verbot für alle Pkws, Lkws und mehrspurige Fahrzeuge. Mit Motorrädern und Fahrrädern dürfen Sie hier lang fahren.
Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot.
Hier darf man als Autofahrer nicht hineinfahren. Zusatzschilder müssen beachtet werden.
Bei Vorschriftzeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden aufgrund der Missachtung des Schildes passiert. Welche Sanktionen es im Bereich Vorschriftzeichen und Verbote gibt, finden Sie hier.
Dann dürfen Anlieger (d. h. alle Leute, die da wohnen, deren Besucher, Handwerker, die dort arbeiten, Kunden von Geschäften in dieser Straße, Eltern, die ihr Kind zu dem Kindergarten in dieser Straße bringen etc.) trotzdem rein.
Bedeutung:
Hier gilt ein Fahrverbot für alle Pkw, Lkw und sonstige mehrspurigen Fahrzeuge.
Dann darfst du reinfahren, wenn du ein Anlieger bist oder mit einem in direkten Kontakte treten möchtest.
Wikipedia sagt dazu:
Das Straßenverkehrsrecht definiert weder den Anlieger noch den Anwohner, so dass bei der Bestimmung des Anliegers der allgemeine Sprachgebrauch maßgeblich ist. Im zitierten Fall ging das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) davon aus, dass von Verkehrsteilnehmern - von denen in der Regel schnelle Entscheidungen zu treffen sind - nicht verlangt werden kann, dass sie besonders feine sprachliche Unterscheidungen treffen, wenn sie vor der Frage stehen, ob sie eine Straße befahren dürfen oder nicht. Es werden diejenigen Verkehrsteilnehmer vom Anliegerbegriff erfasst, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind, welches an der Straße „anliegt“. Die Anliegereigenschaft wird dabei durch rechtliche Beziehungen zu den an den gesperrten Straßen anliegenden (bebauten oder unbebauten) Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen bestimmt.Das Bayerische Oberste Landesgericht führt dazu aus:
„Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt."
Wenn du das nicht weisst, dann hoffe ich, dass du keinen Führerschein hast... ;-)
ja kannst du. darfst dich nur nicht erwischen lassen.
und was ist wenn da steht Anlieger frei?