Darf man bereits veröffentlichte Bücher nochmal abschreiben und nochmal veröffentlichen?

6 Antworten

Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn du das tun würdest - ohne Einverständnis des Autors und des Verlags, also denjeinigen die die Rechte an dem Buch haben.

Zusätzlicher Hinweis:
Ob das Buch bereits vorher veröffentlicht wurde, oder nicht, das spielt keine Rolle. Entscheidend ist, wer es geschrieben hat. Auch wenn das Buch (noch) nicht veröffentlicht wurde, hat der Autor das Urheberrecht, weil ER es geschrieben hat.

grundsätzlich darf man so was natürlich nicht.

Stell dir vor, du würdest ein Buch schreiben und freust dich dann natürlich, über jeden, der das Buch kauft, weil du ja auch ein wenig dran verdienst. Und dann kommt jemand, stellt es online, wo Millionen Leute es lesen können - und daran verdienst du NICHTS - wie würde dir das gefallen?

Es gibt nur eine einzige Ausnahme, die aber schon erwähnt wurde: so was wäre nur dann legal, wenn der Autor seit mehr als 70 Jahren tot ist. Die Werke bekannter Autoren wie Karl May, Ludwig Ganghofer, Else Ury, etc. darf man legal hoch- und runterladen. Wenn der Autor deines Buchs also vor 1950 verstorben ist, dann dürftest du es machen. Aber ich vermute mal, daß es bei deinem Buch nicht der Fall sein wird, oder?

Ja weil du ohne Erlaubnis eine Kopie anfertigt und diese auch noch kostenlos veröffentlichst. Der Autor will ja das Buch verkaufen und nicht verschenken oder?

Ja natürlich ist das illegal. Wie kommt man auf die Idee, dass das erlaubt sein könnte? Schon mal was von Urheberrecht gehört?