Darf man am Fenster bei seiner eigenen Mietwohnung ein Werbung aufkleber aufkleben?

5 Antworten

Die Gestaltung des Fensters ist Sache des Mieters. Anders kann es beim Balkon oder der Fassade sein, also um das Fenster herum.

Was aber noch zu beachten wäre ist - je nach Größe und Art - eine Genehmigung der Behörde. mal von einer Werbefirma als kleinen Link dazu: https://www.signa-shop.de/faq/aussenwerbung-richtlinien-und-gesetzliche-bestimmungen/

docbizz  06.04.2020, 09:51

Dem ist nicht ganz so. I.d.R. steht in Mietverträgen, dass die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet wird. Werbung gehört eindeutig nicht dazu.

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oklein  06.04.2020, 20:16
@docbizz

Natürlich hast Du Recht, dass der Inhalt des Mietvertrages vorrangig ist.

Das Fenster und dessen Schmuck ist aber EINDEUTIG Sache des Mieters ist und der Vermieter darf bei der Gestaltung nur in Ausnahmefällen dagegen einschreiten. Anders sieht es mit dem Rahmen oder einem Balkon aus.

Nur wenn das Erscheinungsbild des Hauses - begründbar - relevant beeinträchtigt ist, habe ich als Vermieter bessere Karten.

Nebenbei: wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, gibt es in Holland sogar schon die Möglichkeit, aktiv seine Fensterfläche als Werbefläche zu vermieten (aber es ist Holland).

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docbizz  07.04.2020, 10:36
@oklein

Kommerzielle Werbung ist kein Schmuck und kein Ausdruck der Persönlichkeit und damit in einer zu Wohnzwecken gemieteten Wohnung nicht zulässig.

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oklein  07.04.2020, 16:50
@docbizz

Darf ich - und tatsächlich wissbegierig - wissen, auf was Du Dich dabei beziehst/berufst - also schon etwas konkreter? Es ist nach Baurecht keine Nutzungsänderung und im Mietrecht habe ich ein solches Verbot auch nicht gefunden. Selbst die Gestaltung von Balkonen ist - in Grenzen - dem Mieter erlaubt (und dazu gibt es nun wirklich zuhauf OLG-Urteile).

Ich bin als Vermieter im Beirat und solche Themen sind immer interessant.😉

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docbizz  08.04.2020, 12:53
@oklein

Die Überlassung oder Selbstnutzung der Fensterfläche zu Werbezwecken ist eine gewerbliche Tätigkeit und in einem Mietvertrag für Wohnraum i.d.R. ausgeschlossen oder genehmigungspflichtig. Es gibt auch Urteile dazu. Der Mietvertrag hat meist nur die Überlassung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken zum Inhalt.

(Wir sprechen hier von Werbung im klassischen Sinne, nicht von Fußball- oder Parteienlogos etc., die Ausdruck meiner Persönlichkeit sind, von der freien Meinungsäußerung gedeckt sind etc.).

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oklein  08.04.2020, 12:59
@docbizz

Danke, aber das hast Du bereits geschrieben. Ich habe dazu keine Urteile bei Google gefunden, deswegen hake ich ja nach 😉

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docbizz  09.04.2020, 10:29
@oklein

Es steht viel aber nicht alles bei google. Frage einen Anwalt für Mietrecht, der sollte die Urteile kennen.

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Nein,nicht ohne Zustimmung des Vermieters,das bei allem was das Erscheinungsbild des Hauses zu Werbezwecken beeinflussen kann muss diese eingeholt werden.

Ich würde da vorsichtshalber Rücksprache mit dem Vermieter halten

Wenn es sich nicht um verbotene Werbung handelt ist auch das erlaubt.

docbizz  06.04.2020, 09:52

Nein, so einfach ist das nicht!

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heurekaforyou  06.04.2020, 14:25
@docbizz

Nein? Dann wäre es schön gewesen, wenn du deine Behauptung auch begründet hättest.

Mietern ist es grundsätzlich erlaubt, sogar auf die Wohnungstür einen Aufkleber zu kleben.

Bei Auszug muss dieser entfernt und ggf. die Kosten für die Renovierung der Tür übernommen werden.

Wenn die Botschaft, die mit dem Aufkleber transportiert werden soll nicht gegen rechtliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, sehe ich keinen Grund, der dagegen spricht.

Wenn ich mir überlege, wie viele Aufkleber alleine von Fußballvereinen an den Scheiben der Fans kleben.

Die Parteien würden sich sicher freuen, wenn die verteilten Aufkleber nicht in den geworfen, sondern an die Fensterscheibe geklebt würden.

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