darf man als Kind alleine zum Arzt?

5 Antworten

zum zahnarzt wegen der zahnspange bin ich in dem alter schon vor jahren alleine dahingegangen.

auch ne kleine behandlung wurde da oft mitgemacht.

wenn es was ernsteres wäre, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn der erziehungsberechtigte mitgeht.

Ich bin zwar älter als du, aber meine Ärztin hat mir früher gesagt, ich dürfte auch alleine gehen. Die Rechnung geht einfach an deine Eltern, aber die Ärztin darf einen Eltern nicht über den Termin Auskunft geben. Frag eifach deine Mutter, ob es für sie okay wäre, sie wird wohl verstehen, dass du mal ohne sie gehen willst.

scharrvogel  26.10.2016, 20:47

warum sollte die rechnung an die eltern gehen? wenn du allein dahin gehst, kannst du auch allein deine rechnungen bezahlen.

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AnnaPotterhead  26.10.2016, 21:01
@scharrvogel

Wenn die Eltern mitkommen, bezahlen ja auch sie die Rechnungen. Was macht es also für einen Unterschied? Ich kenne keine Eltern, die ihrem 12-jährigen Kindern den Arztbesuch verweigern bzw. die Rechnung nicht bezahlen würden. Hättest du ein privates, gesundheitliches Problem, würdest du auch nicht wollen, dass deine Mutter oder dein Vater die ganze Zeit daneben hockt.

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scharrvogel  26.10.2016, 21:09
@AnnaPotterhead

die frage ist ob die eltern dem zustimmen und wenn nicht, werden sie die rechnung auch nicht zahlen. wenn es ein gesundheitliches problem gibt, bespricht man das mit seinen eltern. die entscheiden dann ob es sinnvoll ist zum arzt zu gehen und ob dies allein erfolgt oder nicht.

12-jährige kleine kinder gehen in der regel nicht zum arzt allein. 16 oder 17 jährige schon ehr.

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AnnaPotterhead  27.10.2016, 21:16
@scharrvogel

Die Frage war auch nicht, ob 12-jährige Kinder alleine zum Arzt gehen. Die Frage war, ob sie es dürfen. Und das tun sie.

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wer soll denn deine versicherungskarte abgeben? wer soll sagen was du so für beschwerden hast und wer in die behandlung für dich einwilligen, wenn du noch garnicht entscheiden darfst was passiert mit dir.

dasistsparta5 
Fragesteller
 26.10.2016, 20:41

ok und wenn man 15 - 17 ist?

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scharrvogel  26.10.2016, 20:47
@dasistsparta5

bist du immer noch nicht 18 und bestimmst nichts was dich selbst betrifft selbst. wer gibt dann die versicherungskarte ab?

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dasistsparta5 
Fragesteller
 26.10.2016, 20:56
@scharrvogel

was hast du bloß mit dieser Versichungskarte. die kann man doch auch selbst abgeben, sofern man eine hat. als ob das eine komplizierte Sache wäre.....verstehe dich irgendwie nicht

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scharrvogel  26.10.2016, 21:07
@dasistsparta5

die hat mutti in der regel. wenn du so 16 oder 17 bist, dann kannst du alleine gehen wenn tante doc das erlaubt. ist trotzdem vorher mit mutti abzusprechen.

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o0bellaAnna0o  26.10.2016, 20:48

Man kann die Versichertenkarte selbst dabei haben und kennt seine eigenen Beschwerden wohl am besten?!

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scharrvogel  26.10.2016, 20:53
@o0bellaAnna0o

kann man nicht wenn die eltern das ding in der eigenen tasche haben. es ist also immer bestens wenn mutti oder vati kind begleiten.

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Stellen sich Kinder und Jugendliche in der Sprechstunde vor, kann der Arzt vor der Frage stehen, wer über eine Behandlung aufzuklären ist und auf wessen Einwilligung es ankommt – auf die des Minderjährigen oder die
der Eltern.

Für die Wirksamkeit seiner Einwilligung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.

So kann ein erst 15-jähriger Patient für Routinemaßnahmen und geringfügige Eingriffe, wie zum Beispiel eine Blutabnahme, bereits über die nötige Urteilskraft verfügen. Deutlich höher liegt die Messlatte bei nicht ganz ungefährlichen Behandlungsmaßnahmen, selbst bei „alltäglichen“ Eingriffen, wie einer diagnostischen Laparoskopie.

Ist der Arzt unsicher, ob der minderjährige Patient einwilligungsfähig ist oder nicht, muss er die Eltern in die therapeutische Entscheidung einbeziehen.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/123624

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Ja das geht. Ein Elternteil sollte nur vorher beim Arzt anrufen.
Es kann aber auch von Arzt zu Arzt verschieden sein.