du gehst in die schule und fragst dort was du für die fachgebundene hochschulreife brauchst.
hast du langeweile oder warum arbeitest du ständig irgendwo kostenlos. wirst doch hoffentlich ordentlich bezahlt für die praktika?
du gehst in die schule und fragst dort was du für die fachgebundene hochschulreife brauchst.
hast du langeweile oder warum arbeitest du ständig irgendwo kostenlos. wirst doch hoffentlich ordentlich bezahlt für die praktika?
was für ein umzug? hast du das jugendamt gefragt ob du überhaupt umziehen darfst? das gericht hat einen ganz klaren ansatz erhalten und es wird nur von inobhutnahme gesprochen entweder vorübergehend oder permanent.
wenn du jetzt abgehauen bist, ist die frage bereits geklärt und du hast gezeigt, dass du zu garnichts fähig bist. neue kita, schule, wohnung zeigen noch immer nicht, dass du erziehungsfähig bist. der ansatz ist, die kinder kommen definitv in pflege und das bis du nachweisen kannst das du erziehungsfähig bist. ein paar stufen in der wohnung sind nicht kindeswohlgefährdend. du hast es noch nicht geschnallt.
da du erziehungsunfähig bist (dir fehlt jegliches verständnis für kinder und erziehung) werden die kids in ein heim untergebracht. vorübergehend - also einige monate - bis du zeigst, dass du begriffen hast, wo es drauf ankommt.
da die familienhilfe bei dir sinnfrei ist und fehlgeschlagen, wird man dir anderweitig coaching verpassen, damit du nicht weiter kindeswohlgefährdend agierst. bis dahin hast du vielleicht 1-2 stunden im monat betreuten umgang.
sträubst du dich gegen den antrag, wird das jugendamt die kinder dauerhaft unterbringen und keinen umgang erlauben. das ist doch ganz klar.
in obhut nehmen werden die mitarbeiter des jugendamtes die kids dann, wenn du am wenigsten damit rechnest. die kinder werden aus kita und schule abgeholt, kinder die noch zu hause sind, werden dir beim gericht abgenommen.
1. natürlich werden sie das bei gericht tun. ihr kümmert euch um garnichts. sonst wäret ihr nicht als erziehungsunfähig und kindeswohlgefährdend eingstuft. - dann gäbe es keinen grund für ein verfahren.
2. erziehungsgutachten wird nicht mit den kindern gemeinsam gemacht. das wird mit euch gemacht. die kinder gehen so oder so in obhut, hast du das noch nicht begriffen.
3. das verfahren findet dort statt wo es in auftrag gegeben wurde, da wo es eben läuft. was redest du denn? bist du wirklich so dreist gewesen und mit den kindern auf der flucht? dann sind die kinder sofort fällig, weil du wieder bewiesen hast, dass du nicht zum wohle der kinder denkst und handelst.
es passiert was drinnen steht: die kinder gehen ins heim, bis du begriffen hast was du wissen musst um kinder groß zu ziehen. heißt die kids gehen mehrere monate ins heim oder wenn du dich weiter erziehungsunfähig und kindeswohlgefährdend gebärdest, werden sie permanent untergebracht. wie oft willst du die selbe frage noch stellen?
warum sollte das kind nicht auf einem kissen schlafen? babys schlafen auch irgendwann auf dem kissen. das wird deine mutter auch alleine wissen oder ist deine kleine schwester das erste kind?
du hast auf garnichts mehr anspruch. dein bedarf liegt bei 735 euro abzgl. kindergeld und einkommen. es gibt die mgl. 90 euro für lehrmaterial etc abzuziehen, diesen bedarf musst du monatlich nachweisen, sonst wird er einfach gezwölftelt u. auf das jahr verteilt.
so du hier nichts vorbringst, hast du weder auf unterhalt deiner eltern noch auf wohngeld noch auf bab irgendwelchen anspruch.
wohngeld fällt raus, da du in der ausbildung bist. bab gibts nur, wenn deine eltern zu wenig verdienen um deinen unterhaltsanspruch bedienen zu können, unterhalt gibts nur, wenn deine eltern dem auszug zustimmen und sie leistungsfähig sind. nur weild u irgendwas nicht aushältst, ergibt sich kein grund zum ausziehen. such dir doch einfach von deinem einkommen plus kindergeld eine unterkunft: zimmer, wohnung, lehrlingswohnheim etc.
tja der rucksack den du packst kostet geld, die klamotten die du einpackst kosten geld.
wennd u dann los möchtest, wirst du laufen müssen. schlafen auf campingplätzen kostet wiederum geld, weiterhin auch das tgl. waschen und auf toilette gehen. du benötigst außer sauberer kleidung, auch noch vernünftiges essen jeden tag - das kostet ebefnalls essen.
die versicherungen wie haftpflicht, krankenversicherung, auslandskrankenversicherung etc. - kostet geld.
nichts an deinem gesamten trip funktioniert ohne geld. wovon also wirst du das bezahlen? was wenn dein trip vorbei ist, wo wirst du dann zurück hin kommen? dein zuhause muss weiter bezahlt werden in der zeit deiner abwesenheit.
zu dem gesamten kram kommen eventuell noch visa hinzu, arbeitserlaubnisse etc. denn während deiner wanderzeit wirst du immer wieder arbeiten gehen müssen.
frage ist dann: was ist wenn du irgendwann wieder kommst, wovon zahlst du die beiträge für krankenkasse in deutschland, für rentenversicherung etc? das muss ja dann weiter gehen.
was also soll der unausgegorene blödsinn? frei ist wer es sich leisten kann. vielleicht fängst du erstmal mit einer grundlage an: schulabschluss, ausbildungsabschluss, arbeit und irgendwann kannst du dir dann leisten durch die gegend zu fahren
in der regel verschwinden die sommersprossen nicht. die bleiben mehr oder weniger ein leben lang vorhanden.
woher kommt denn die milch? pack doch eine wiese in die mitte, darauf packst du eine kuh - wir reden von kuhmilch?
dann erklärst du vielleicht den aufbau der kuh, ihre inneren organe (schaubild) und dann wie die milch entsteht und warum - muttermilch eigentlich vom kalb.
dann kannst du ja von da aus beschreiben von da aus, wie die milch gewonnen wird - von hand gemolken oder maschinell.
was macht man dann aus der milch? joghurt, käse, milch, alle mgl. milchgetränke etc.
einfach mitmachen und tanzen.
4,5 kann eine 4 werden oder eine fünf. das kommt darauf an, welchen eindruck der lehrer vom schüler hat. somit kann er selbst entscheiden. er könnte auch mit einfließen lassen, welche einstellung kind in der schule hat etc. somit kommt mitarbeit, ordnung, fleiß noch automatisch mit hinzu.
es gibt also kein gesetz dazu, sondern wie stabil und kontinuierlich deine mitarbeit, dein fleiß, deine hausaufgaben etc waren im halbjahr.
da geht man zu mutti des kindes und zwar sofort und erzählt was passiert. diese fährt dann bei solchen verletzungen mit dem kind erstmal zum arzt oder ins krankenhaus und veranlasst dort eine untersuchung, eigentlich verbunden mit röntgen. warum also sprichst du nicht mit den eltern des kindes, sondern stellst hier sonderbare fragen?
anspruch hast du garkeinen u. auf nichts. ausziehen kannst du dann, wenn deine eltern das erlauben. dann wäre die nächste frage mit welchem einkommen du das finanzierst: kaution, maklergebühren, einzugsrenovierung, wo bekommst du die möbel her vom bett bis zum letzten topf, küche, waschmaschine, kühlschrank etc.
weiterhin sind miete, strom, wasser, lebensmittel und klamotten jeden monat fällig, das zahlst du von bissel minijob?
taschengeld fällt dann ja weg, weil du auf eigenen füßen stehst. kindergeld? warum brauchst du das ?
ja sie muss die steuerklasse wechseln, da sie nicht mehr alleinerziehend ist, wenn ihr zusammen lebt.
1. ob sie trinkt oder nicht hat doch keinen einfluss darauf ob sie
liebenswert ist oder nicht. das selbige gilt fürs rauchen - du bist
massiv oberflächlich
2. 1200 euro mindestlohn (vollzeit) und
abitur, passt wohl garnicht zusammen. du bist oberflächlich - heißt sie
hat abi und nix zustande gebracht - komische ansprüche die du stellst.
3. entweder liebst du die frau wie sie ist oder du lässt es bleiben.
4.
sie will eine beziehung mit dir und wird ihre eigenen vorstellungen
haben dazu ob sie haus oder wohnung will// ich würde nie ein haus haben
wollen.
5. keine kinder wird in dem alter selten sein, welches
du suchst und entweder will sie was von dir oder nicht. dann reagierst
du auch auf frauen die bereits kinder haben. es kann auch sein, dass sie
nie kinder will. dann wirst du dich ebenfalls damit arrangieren müssen.
6.
ihre vergangenheit geht dich nichts an. ihre vergangenen affären, ones
oder was auch immer geht dich garnix an. mit 30 wird sie sich eh nicht
mehr an einzelne erinnern und die wenigsten affären sind geeignet als
beziehung bezeichnet zu werden.
7. mit wem sie beziehungen oder
sexuelle kontakte hatte ist doch völlig rille. wer bist du denn um
einzuschätzen das einer sozialer ist als der andere und das was du hier
forderst ist wie gesagt oberflächlich und asozial oben drauf.
8. oberflächlich und macht dich beziehungsuntauglich, passt ehr in die rassenlehre vor 70 jahren
9. mit wem sie freundschaften pflegt geht dich ebenfalls nix an.
....
die frau die du beschreibst, muss es lieben das hausputtchen zu
spielen, war bis dato in der klosterschule und unberührt, ist nicht
fähig eigene gedanken zu formen, hat ein abi von vier und arbeitet im
mindestlohnbereich, weil sie nix gebacken bekommt. da du nicht weiter
bist vom iq, passt ihr bestens zusammen.
garnix, du hast keine rechte an dem kind. das sorgerecht bekommt die mutter und der vater. ob er sie bedroht oder nicht, spielt dabei keine rolle.
wann hat er sie denn bedroht und womit und welche beweise hat sie dafür? gibts anzeigen wegen versuchten mordes, wegen entführung oder was auch immer? was steht in den urteilen dazu?
der vater des kindes hat anrecht auf umgang mit seinem kind:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- drei wochen sommerurlaub
weiterhin hat er das recht auf gemeinsames sorgerecht. das kann er sich im rahmen einer mediation beim jugendamt einfordern oder eben, wenn die km es verweigert im schnelldurchlauf per gericht einfordern.
- dagegen spräche nur schwerste misshandlung und missbrauch des kindes. davon ist hier aber zu keiner zeit deinerseits die rede.
du als next hast garkeine rechte an dem kind. weder bekommst du das sorgerecht, noch bekommst du irgendwelche mitspracherechte. die mutter kann dir erlauben zu hause mitzuhelfen und das kind mit zu erziehen, du darfst das kind aus der kita holen wenn sie dir eine vollmacht gibt, du darfst mit ihm spielen, ihm das essen machen, ihn in die schranken weisen - alles was im tgl. einerlei eben so passiert. aber rechtliche dinge darfst du nicht entscheiden. das kann nur die km, bei gsr eben beide eltern (taufe, konto, sparbuch, weiterführende schule)
ganz einfach, wenn du der vater des kindes bist und die vaterschaft erklärt wurde, kannst du einfach mit deiner freudin zum jugendamt gehen. dort erklärst du das gemeinsame sorgerecht mit ihr und fertig seit ihr.
bevor du über namenswahlen nachdenkst, muss erstmal klar sein, wer der vater des kindes ist.
dazu machst du direkt jetzt bereits eine vaterschaftsfeststellung und vaterschaftsanfechtung. das kann schon vor der geburt durch euch drei in die wege geleitet werden. darin erklärt der kuckkucksvater das er nicht vater des kindes ist, der lg von dir erklärt das er vater des kindes ist und dann wird die sache so in die wege geleitet. wenn die vaterschaft dann erklärt ist, könnt ihr euch gedanken darüber machen, wie es mit sorgerecht und nameserklärung weiter geht - sprich ihr könnt direkt eine namensänderung von deinem geburtsnamen oder familiennamen auf den des neuen lg.
was geht dich das eigentlich an? das sind sachen deines vaters und seiner frau.
wenn er die wohnung behalten will, muss er gerichtlich den auszug aus seiner wohnung beantragen. die frau aus dem mietvertrag klagen. bis dahin hat sie einfach das recht vor ort zu sein. oder aber er kündigt seinen teil des mietvertrages und zwingt sie zum abschluss eines eigenen mietvertrages.
wasser und strom wird er zahlen müssen, aber für das tier nix. das kann sie selbst zahlen. warum holt er sich nicht einen kleinen kühlschrank für sein zimmer und schließt den zugang zu diesen ab. dann kann die frau ihr eigenes essen für sich und das tier kaufen und sich selbst verköstigen. es heißt doch immer trennung von tisch und bett.
ja waren sie gewesen, wenn sie leistungsfähig sind.