Darf Lieferservice falsche Bestellung zurücknehmen?
Ich habe heute online essen bestellt und mir ist erst beim Öffnen aufgefallen, dass die Bestellung vertauscht wurde. Ich habe nun das Essen von jemand anderem und die andere Person vermutlich meins. Das Restaurant kümmert sich um Richtigstellung.
Meine Frage ist nun, dürfen Sie rechtlich gesehen das falsche Essen zurück fordern und richtig ausstellen? Also das schon von jemand anderem geöffnete Essen richtig liefern? Vor allem in Corona Zeiten fände ich das höchst fraglich...
Das falsche Essen wurde ohne weiteres Nachfragen bei uns gelassen. Wir haben also eine Bestellung "umsonst" bekommen. Der Fahrer hat nicht nachgefragt, das Restaurant wollte auch keine expliziten Beweise.
Danke für alle Antworten!
4 Antworten
Ja dürfen die, ist das selbe wie als wenn du ein Auto in Rot bestellst und du ein Gelbes bekommst.
Ob die es machen ist fraglich
Sicherlich auch wenn es geöffnet war, letztlich schmeißt das Restaurant das Essen eh weg, oder es wird gesagt behalten sie es und sie bekommen das Geld zurück.
Das liegt immer am Inhaber, aber Gesetzlich ist der Inhaber verpflichtet den Kaufvertrag zu erfüllen, was mit dem falsch geliefertem Essen passiert ist Sache des Inhabers.
Als ich einige Zeit mal für eine Pizzeria gearbeitet habe, habe ich auch meistens die Sachen ausgeliefert, falls sowas mal passiert ist sollte man nichts berechnen und die Kunden durften das falsche Essen behalten.
In der derzeitigen Lage ist das natürlich was anderes, wahrscheinlich wird darauf verzichtet aber der Fahrer möchte einen Beweis das es auch so war bzw ist.
Unabhängig davon ob sie das rechtlich dürfen oder nicht, würde ich dort nie wieder bestellen. Ich will doch kein Essen dass schon bei jemand anderen auf dem Tisch stand... Abgesehen davon dass das richtige Essen dann sowieso viel zu spät kommt und kalt ist.
Naja es ist ein Lieferservice, das Restaurant kann da eigentlich nichts dafür weil der Lieferant von der Firma angestellt ist
Natürlich ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
Das sollte trotz möglicher Corona-bedingter Gehirnerweichung sogar Minderjährigen klar sein.
Corona hat mit der Rechtslage nichts zu tun. Du hast betimmte Ware bestellt und bezahlt, aber die falsche Ware bekommen. Natürlich hat der der Verkäufer die Pflicht, dirdie richtige Ware zu bringen und das Recht, die falsch ausgelieferte Ware zurückzuholen. Es ist ja nicht Deine Ware.
Die werden das vermutlich nicht machen, aber rein rechtlich dürfen sie das selbstverstädnlich.
Aber auch wenn es schon geöffnet war? Im Restaurant tauschen sie normal ja auch keine Teller wenn sie am falschen Tisch gelandet sind...