Darf jemand einfach Daten von dem Bundesanzeiger benutzen?
Hallo,
darf jemand ein (Vollstreckungsverfahren) aus dem Bundesanziger.de ohne meine Einwilligung auf einer ihm Externen Seite veröffentlichen? Meines Wissens ist die Verarbeitung der Daten ohne Einverständnis verboten ganz im Gegenteil habe ich den Betreiber das sogar untersagt! Wenn das Gericht im Bundesanzeiger etwas veröffentlicht kann man relativ wenig machen hätte man halt keine scheisse bauen dürfen aber dürfen das halt externe Seiten Private Seiten das nochmals veröffentlichen ?
und wenn ja welche Straftat stellt es dar ?
Danke für eure Hilfe
2 Antworten
Wenn etwas beim Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dann mit genau der Absicht dass es für jedermann öffentlich bekannt ist. Das ist der einzige Zweck des Bundesanzeigers.
Du kannst es daher nicht untersagen die Informationen weiter zu verbreiten.
Das Gericht hat es bereits veröffentlicht. Die weitere Nutzung ist keine erneute Veröffentlichung.
Ich wüsste nicht weshalb das Verbreiten einer öffentlich zugänglichen Seite verboten sein sollte.
Datenschutz jemand darf doch nicht einfach ohne mein Einverständnis bezüglich meiner Person Sachen veröffentlichen das Gericht ist ja eine Sache aber das ist doch keine Erlaubnis das jeder alles posten darf ?
Datenschutz jemand darf doch nicht einfach ohne mein Einverständnis bezüglich meiner Person Sachen veröffentlichen das Gericht ist ja eine Sache aber das ist doch keine Erlaubnis das jeder alles posten darf ?