Darf jemand einfach Daten von dem Bundesanzeiger benutzen?

2 Antworten

Wenn etwas beim Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dann mit genau der Absicht dass es für jedermann öffentlich bekannt ist. Das ist der einzige Zweck des Bundesanzeigers.

Du kannst es daher nicht untersagen die Informationen weiter zu verbreiten.


PusteblumeNeu12 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 16:54

Datenschutz jemand darf doch nicht einfach ohne mein Einverständnis bezüglich meiner Person Sachen veröffentlichen das Gericht ist ja eine Sache aber das ist doch keine Erlaubnis das jeder alles posten darf ?

JayCeD  11.06.2025, 17:56
@PusteblumeNeu12

Das Gericht hat es bereits veröffentlicht. Die weitere Nutzung ist keine erneute Veröffentlichung.

Ich wüsste nicht weshalb das Verbreiten einer öffentlich zugänglichen Seite verboten sein sollte.


PusteblumeNeu12 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 16:49

Datenschutz jemand darf doch nicht einfach ohne mein Einverständnis bezüglich meiner Person Sachen veröffentlichen das Gericht ist ja eine Sache aber das ist doch keine Erlaubnis das jeder alles posten darf ?